Schulgesetznovelle

12.10.2016

 

  • Verankerung von Lieblingsprojekten statt notwendiger Qualitätsoffensive
  • Wirtschaft wird als Unterrichtsthema eingeschränkt
  • HKM weitet Einflussbereich mit neuem Gesetz weiter aus

 

WIESBADEN – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Lieblingsprojekte von Union und Grünen nun gesetzlich verankert, etwas grundsätzlich Neues sucht man jedoch vergebens. Wir halten es für einen Fehler, dass die notwendige Qualitätsoffensive ausbleibt, da noch nicht einmal die Qualitätssicherung  und -entwicklung im Gesetzentwurf eine wirklich zentrale Rolle spielen. Wir hätten uns von Schwarz-Grün mehr Mut gewünscht, die Schulen in ihrer Selbständigkeit zu unterstützen und ihnen Entwicklungspotentiale einzuräumen. Den Kurs der Selbständigen Schule konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln sowie die Schulleitungen mit mehr Kompetenzen – beispielswiese auch im Bereich der Personalentwicklung – auszustatten, wäre unserer Überzeugung nach der richtige Weg gewesen.“

Weiter erklärte Greilich:

„Immerhin ist positiv hervorzuheben, dass die schwarz-grüne Koalition mit dem aktuellen Entwurf wenigstens nicht weiter die in der letzten Wahlperiode erzielten Erfolge zurückdreht. Zudem sind drohende Eingriffe in die Schulstruktur im Wesentlichen abgewehrt und die große Schulvielfalt in Hessen bleibt erhalten. Ein zentraler Kritikpunkt für uns besteht jedoch in der Tatsache, dass das Thema Wirtschaft in der Schule von dieser Koalition nicht gefördert, sondern vielmehr eingeschränkt wird. Denn eine vermeintlich kleine Änderung in Art. 3 Abs. 15 zum Sponsoring in Schulen wird in Zukunft weitreichende Konsequenzen haben, da die Schranken, die mit diesem Paragraphen gezogen werden, recht eng sind. Wir erkennen in der neuen Regelung erneut die Tendenz, dass das Kultusministerium immer mehr Entscheidungskompetenzen an sich zieht. Lag der Bereich der Schulbuchnutzung bislang in der Verantwortung des Schulleiters, so drängt sich nun bei der grundsätzlichen Übertragung auf das HKM und dessen nachgeordnete Behörden die Frage auf, warum die Entscheidung hochgezogen wird und der Ermessensspielraum so eng gefasst wird.

Darüber, dass offensichtliche Werbung in Schulmaterialien nicht gestattet ist, besteht selbstverständlich Einigkeit. Jedoch sind die Grenzen keineswegs so klar und deutlich, wie dies suggeriert wird. Für die Freidemokraten steht jedenfalls fest, dass die Vermittlung von unternehmerischen Kompetenzen eindeutig zum Bildungs- und Erziehungsauftrag einer Schule gehört. Entsprechend halten wir das Ergebnis der BITKOM-Umfrage vom März 2016 für besorgniserregend, wonach zwei Drittel der Lehrer Schülern von der Gründung eines Unternehmens abraten würden. Dabei brauchen wir gerade auch in Hessen den Mut der jungen Menschen, die Start-ups gründen oder Betriebe übernehmen. Es ist daher umso bedauerlicher, dass mit dieser Gesetzesänderung nun noch die Grundlage dafür geschaffen wird, das wichtige Know-how von Wirtschaftsunternehmen und gute Best-Practice-Beispiele aus den Schulen herauszuhalten. Doch gerade die Zusammenarbeit, der Austausch und die Information vor Ort sowie das Erleben von positiven, praktischen und damit auch von klar zu benennenden Beispielen ist sinnstiftend – gerade auch im Hinblick auf die Berufs- und Studienorientierung.“