Schulgesetz

25.01.2011

Mario Döweling: „Vorstellung des Entwurfs für ein modernes hessisches Schulgesetz – Das liberale Kernanliegen einer Selbständigen Schule wird umgesetzt.“

„Der vorgestellte Entwurf für ein neues hessisches Schulgesetz ebnet den Weg für ein modernes Schulsystem in unserem Land und gibt den Schulen den notwendigen Freiraum, um sich zu selbständigen Schulen zu entwickeln“, so Mario
Döweling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Döweling:

„Kernelement des neuen Schulgesetzes ist die Gewährleistung von mehr Selbständigkeit für alle Schulen, die sich auf den Weg zur Selbständigen Schule machen wollen. Die notwendigen Rahmenbedingungen werden geschaffen, so dass Hessens Schulen in Zukunft mehr Freiheit bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsorganisation, in der Verwendung der finanziellen Mittel sowie bei der Personaleinstellung erhalten. So können die Schulen besser auf die Bedürfnisse und Anforderungen vor Ort eingehen und ihr Schulprofil weiterentwickeln. Die selbständigen beruflichen Schulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts zu entwickeln, wenn sie im Hessencampus agieren. Das liberale Kernanliegen einer Selbständigen Schule wird mit dem neuen Schulgesetz umgesetzt.

Der Schulgesetzentwurf schafft zugleich die rechtliche Grundlage zur Realisierung der Mittelstufenschule in Hessen. Mit der Schaffung der neuen Schulform soll jeder Jugendliche die Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss erhalten. Die zentrale Idee der Anschlussorientierung als Kern der pädagogischen Arbeit sowie die stärkere Verzahnung von Schule und Berufsleben kann dadurch verwirklicht werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der in Hessen fortschreitet, ist es richtig und notwendig, die Möglichkeit der Verbundschule im Schulgesetz zu verankern. Dadurch können Schulen zukünftig über mehrere Standorten verfügen, so dass die Schulvielfalt auch im ländlichen Raum gesichert werden kann.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen und begrüßt deshalb, dass die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden soll. Durch die Anmeldung aller Kinder in der Regelschule, wird der Grundstein dafür gelegt, Inklusion von der Ausnahme zur Regel zu machen. Für uns sind die gemeinsame Beschulung sowie der Abbau von Vorurteilen und Vorbehalten gegenüber Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wichtige Anliegen. Jedoch wollen wir den Eltern die Wahlmöglichkeit auf Beschulung in einer Förderschule weiterhin aufrechterhalten, denn es gilt der Leitsatz: Soviel gemeinsames Lernen wie möglich, soviel getrennte Förderung wie nötig. Dies ist eine vernünftige Lösung im Sinne des Kinderwohls.

Mit der Einführung von Bildungsstandards und Kerncurricula geht Hessen einen zukunftsweisenden Weg: weg von der starren Fixierung auf überfüllte Lehrpläne zu mehr Freiraum für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte mit stärkerer individueller Förderung. Dafür wird im neuen Schulgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen.“