Schulgesetz

02.02.2011

Mario Döweling: Schulgesetz ist Meilenstein in der hessischen Bildungspolitik
„Der Gesetzentwurf für ein neues hessisches Schulgesetz, der heute von der Kultusministerin Dorothea Henzler eingebracht wurde, ist ein Meilenstein in der hessischen Bildungspolitik.“

Weiter sagte Döweling:

„Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf wichtige liberale bildungspolitische Ziele verwirklicht und die Voraussetzungen für die bestmögliche individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler schafft.

Durch die Novellierung des hessischen Schulgesetzes ebnen wir den Schulen den Weg zu mehr Selbständigkeit. Wir geben ihnen den notwendigen Freiraum, um über Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsorganisation, bei der Verwendung der finanziellen Mittel sowie in Fragen der Personaleinstellung eigenverantwortlich entscheiden zu können. Schulen können dadurch noch besser auf die Bedürfnisse und Anforderungen vor Ort eingehen und ihr Schulprofil weiterentwickeln. Der Gesetzentwurf eröffnet ihnen die Möglichkeit, sich freiwillig zur Selbständigen Schule zu entwickeln und noch größere Entscheidungsspielräume zu nutzen. Besonders hervorzuheben ist die Chance der selbständigen beruflichen Schulen, im Rahmen des Hessencampus zu rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts zu werden. Aber die Veränderung der Schullandschaft muss auch eine Veränderung und Umorganisation der Schulaufsicht nach sich ziehen. So ist es konsequent, dass die Staatlichen Schulämter in Zukunft stärker die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen sollen.

Haupt- und Realschulen bekommen nun die Möglichkeit, sich zu einer Mittelstufenschule umzuwandeln. Durch die Schaffung der neuen Schulform, die den Praxisbezug und die Berufsorientierung stärkt, kann die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Wir wollen, dass kein Kind oder Jugendlicher im hessischen Schulsystem zurückgelassen wird. Zudem ist die Mittelstufenschule eine Möglichkeit für Hessens Haupt- und Realschulen, den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig und notwendig, rechtliche Regelungen für Verbundschulen im Schulgesetz zu verankern. Schulen können zukünftig über mehrere Standorte verfügen. Sie können Schulverbünde bilden, um ihre finanziellen Mittel gemeinsam zu bewirtschaften. Diese Option ist insbesondere für kleinere Schulen von besonderem Interesse.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen und begrüßt deshalb, dass die rechtlichen Regelungen für ein inklusives Schulsystem geschaffen werden. Durch die Anmeldung aller Kinder in der Regelschule, wird der Grundstein dafür gelegt, Inklusion von der Ausnahme zur Regel zu machen. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen, um die bestmögliche Förderung jedes Kindes zu ermöglichen. Wir unterstützen den konsequenten Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung. Das Wohl des Kindes muss dabei im Vordergrund stehen. Auch deshalb wollen wir den Eltern auch zukünftig die Möglichkeit geben, ihr Kind in einer Förderschule anzumelden.

Mit der Einführung von Bildungsstandards und Kerncurricula geht Hessen einen zukunftsweisenden Weg: weg von der starren Fixierung auf überfüllte Lehrpläne und hin zu mehr Freiraum für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften mit stärkerer individueller Förderung. Im neuen Schulgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen.“