Schuldenbremse

25.06.2013

NOLL: Mit hohen Hürden gegen neue Schulden – Rot-Grün macht sich bei Schuldenbremse vom Acker

„Die FDP hat sich erfolgreich für strenge Regeln gegen das Schuldenmachen eingesetzt. Mit dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse hat die schwarz-gelbe Koalition nun die nähere Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben des Artikels 141 der Hessischen Verfassung geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist“, so Alexander NOLL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Noll weiter:

„Das in diesem Plenum verabschiedete Ausführungsgesetz hat in der Anhörung viel Lob erfahren. Der Gesetzentwurf wurde von allen Fürsprechern einer Schuldenbremse begrüßt und die darin vorgesehen Regelungen für gut und richtig befunden. Wir haben bewusst keine Hintertüren für ein leichteres Schuldenmachen eingebaut. Das unterscheidet uns von der rot-grünen Opposition, die sich bei diesem Thema leider vom Acker gemacht hat und von der gemeinsamen Umsetzung der Schuldenbremse nichts mehr wissen will.

Die Koalition hat sich für eine hohe Hürde entschieden und festgelegt, dass bei Naturkatastrophen und Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, zwei Drittel der Mitglieder des Landtages zustimmen müssen, um damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Krediten auszuschließen. Durch das Konjunkturbereinigungsverfahren können auch zukünftig konjunkturell bedingte Mindereinnahmen durch Kredite finanziert werden. Im Umkehrschluss müssen aber nun mit konjunkturell bedingten Mehreinnahmen zwingend – im Gegensatz zur Vergangenheit – Überschüsse gebildet werden. Diese stehen damit nicht mehr für zusätzliche politische Wohltaten zur Verfügung. Das Konjunkturbereinigungsverfahren orientiert sich am Verfahren, das auch der Bund benutzt und auch auf europäischer Ebene Anwendung findet. Diese wissenschaftlich ermittelte Konjunkturkomponente kann daher auf Ebene des Landes Hessens nicht manipuliert werden.“