Schuldenbremse

25.04.2013

NOLL: Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse macht durch strenge Regeln Schluss mit neuen Schulden

„Nachdem sich die hessischen Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2011 mit deutlicher Mehrheit für die Verankerung der Schuldenbremse in der hessischen Verfassung ausgesprochen haben, wird nun mit dem eingebrachten Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse die nähere Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Es bedarf aber noch Regelungen für Ausnahmensituationen, für ein Konjunkturbereinigungsverfahren und der Festschreibung eines Abbaupfades für die Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2020“, so Alexander NOLL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Noll zum Inhalt des Gesetzes:

„Für die FDP-Fraktion war von Anfang an klar, dass man strenge Regeln braucht, um das Schuldenmachen ab 2020 zu verhindern und dafür auch keine Hintertür offen zu lassen. Daher haben wir uns für eine hohe Hürde entschieden und festgelegt, dass bei Naturkatastrophen und Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, zwei Drittel der Mitglieder des Landtages zustimmen müssen, um damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Krediten auszuschließen.

Durch das Konjunkturbereinigungsverfahren können auch zukünftig konjunkturell bedingte Mindereinnahmen durch Kredite finanziert werden. Im Umkehrschluss müssen aber nun mit konjunkturell bedingten Mehreinnahmen zwingend – im Gegensatz zur Vergangenheit – Überschüsse gebildet werden. Das Konjunkturbereinigungsverfahren orientiert sich am Verfahren, das auch der Bund benutzt und auch auf europäischer Ebene Anwendung findet. Diese wissenschaftlich ermittelte Konjunkturkomponente kann daher auf Ebene des Landes Hessens nicht manipuliert werden.

Weiterhin regelt das Gesetz, dass bis 2019 die Nettokreditaufnahme in gleichmäßigen Schritten auf null zurückgeführt werden muss. Die schwarz-gelbe Koalition ist überzeugt, dass diese Regelungen dafür sorgen, dass zukünftig grundsätzlich keine neuen Schulden mehr möglich sind und CDU und FDP damit einen großen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten. Der Vergleich zeigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit seinen strengen und eindeutigen Regeln deutlich weitergeht als die Regelungen in den anderen Bundesländern.“

Der politische Hintergrund:

„Der Gesetzentwurf beruht auf einer Formulierungshilfe, die das Hessische Finanzministerium allen Fraktionen des Hessischen Landtages zur Verfügung gestellt hatte. Dieser greift inhaltlich die Eckpunkte auf, auf die sich die Fraktionen von CDU, FDP, SPD und die Grünen in ihrem dringlichen Entschließungsantrag zur Ausgestaltung der Schuldenbremse in Hessen im Dezember 2010 verständigt haben. In den vergangenen Monaten haben nun mehrmals Gespräche mit allen Fraktionen stattgefunden.

Nachdem sich die SPD bei den vorbereitenden Gesprächen bedeckt gehalten hat, hoffen wir, dass sie das Gesetz mitträgt. Die Tür ist zumindest weiterhin offen. Damit würde auch das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse auf eine breite parlamentarische Mehrheit gestellt werden.

Die Grünen haben von Anfang an gesagt, dass sie dem Gesetz nicht zustimmen und sich auch nicht an der Diskussion anderer inhaltlicher Punkte beteiligen werden, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Naturkatastrophen vorgesehen ist. Wir halten die Zwei-Drittel-Regelung für absolut notwendig, weil nur dadurch gewährleistet ist, dass dieses Instrument nicht für neue Schulden missbraucht wird und damit nur bei Notsituationen Anwendung findet. Wir hoffen, dass die Grünen ihre Meinung noch ändern und auch sie für ein Ende des Schuldenmachens stimmen.

Was wir nicht akzeptieren werden, ist, dass sich Rot-Grün bei diesem Thema einfach aus der Verantwortung stiehlt. Die beiden Parteien müssen sich endgültig von der Vorstellung, ihre Mehrausgabenfantasien durch neue zusätzliche Kredite zu finanzieren, verabschieden. Damit muss aus Rücksicht auf die nachfolgenden Generationen endlich Schluss sein. SPD und Grüne müssen sich bis zum Juni überlegen, ob sie für neue Schulden stehen oder die Koalition in der Festschreibung des Schuldenabbaus unterstützen wollen“, so Noll.