Schuldenbremse

04.06.2013

NOLL: Anhörung unterstützt Kurs der Koalition – Hohe Hürden für Schuldenmachen sollen weiter bestehen

„Es ist äußerst erfreulich, dass die Anzuhörenden im heutigen Haushaltsausschuss ganz überwiegend den Kurs von FDP und CDU bei der Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse unterstützen. Das Ziel, dass wir mit der Einführung der Schuldenbremse verfolgen, besteht darin, dass der Haushalt zukünftig ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen wird. Mit dem entsprechenden Gesetz gilt es, Regelungen für das Verfahren, für Ausnahmensituationen und für ein Konjunkturbereinigungsverfahren zu schaffen sowie einen Abbaupfad für die Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2020 festzuschreiben“, so Alexander NOLL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.

Noll erklärte weiter:

„Für die FDP-Fraktion stand von Anfang an fest, dass es strenger Regeln bedarf, um das Schuldenmachen ab 2020 zu verhindern. Aus diesem Grund wollen wir auch keine Hintertüren zulassen und haben uns für hohe Hürden entschieden: So haben wir festgelegt, dass bei Naturkatastrophen und Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen, zwei Drittel der Mitglieder des Landtages zustimmen müssen, um damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Krediten auszuschließen.

Ein zentraler Punkt des Gesetzes besteht darin, dass bis 2019 die Nettokreditaufnahme in gleichmäßigen Schritten auf null zurückgeführt werden muss. Wir sind davon überzeugt, dass diese Regelungen dafür sorgen werden, dass zukünftig grundsätzlich keine neuen Schulden mehr möglich sind und CDU und FDP damit einen wesentlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten. Der Vergleich zeigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit seinen strengen und eindeutigen Regeln deutlich weitergeht als die Regelungen in den anderen Bundesländern.“