SCHARDT-SAUER: Forderung der Landesregierung nach Fußfesseln ist Wahlkampfgetöse

  • Forderung rechtlich nicht umsetzbar
  • Fußfesseln reichen in bisheriger Form nicht zur Prävention
  • Frauen müssen effektiv vor Gewalt geschützt werden

„Die Forderung der Landesregierung, dass Täter, die Gewalt gegen Frauen ausgeübt haben, mittels einer Fußfessel überwacht werden sollen, ist ein reines Wahlkampfmanöver der CDU“, sagt Marion SCHARDT-SAUER, rechtspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Roman Poseck haben sich heute nach einem Besuch der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder für die Überwachung von Gewalttätern mithilfe einer elektronischen Fußfessel ausgesprochen. Dabei sei wieder einmal nach Berlin verwiesen worden. „Das Verhalten der Landesregierung bestätigt die Annahme, dass man sich in Hessen über die Verfassungskonformität einer solchen Gesetzesänderung keinerlei Gedanken gemacht hat. Stattdessen will man die Verantwortung nach Berlin abschieben, obwohl der Integration der Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz bereits im vergangenen Jahr aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt wurde. Dies hat 2022 eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft festgestellt“, erklärt Schardt-Sauer.

Schardt-Sauer stellt die Effektivität der von der CDU geforderten „Fußfesseln für Frauenschläger“ in Frage: „Um Frauen wirklich vor Gewalt zu schützen, muss insbesondere präventiv gearbeitet werden. Eine Fußfessel hat in ihrer bisherigen Form jedoch keinen eindeutig präventiven Charakter. Stattdessen müssen andere Lösungen gefunden werden, um Frauen effektiv zu schützen.“ Schardt-Sauer betont außerdem die Relevanz der Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: „Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention auf Landesebene schnell und umfassend umgesetzt wird. Dazu braucht es unter anderem eine entsprechende Aus- und Weiterbildung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei Polizei und Justiz sowie einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen. Zusätzlich muss eine bessere präventive sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit entwickelt werden.“