Salafismus

05.08.2015

RENTSCH: Muslimische Seelsorge in hessischen Gefängnissen offenbar weiterhin die Ausnahme – Wortreichen Ankündigungen der Justizministerin müssen endlich Taten folgen!

„Große Einigkeit bestand nicht nur in der Expertenanhörung zu den Gefahren des Salafismus, sondern auch zwischen allen Fraktionen im Hessischen Landtag, dass die Verbreitung radikalislamistischen Gedankenguts vor allem auch in den Gefängnissen entschieden bekämpft werden muss. Denn Jugendliche, die bereits straffällig geworden und in der öffentlichen wie auch in der Eigenwahrnehmung „ganz unten“ angekommen sind, sind besonders empfänglich für radikalislamistische Indoktrinierung durch salafistische Rattenfänger, die ihnen suggerieren, ihnen Halt, Sicherheit und Stärke geben zu können. Es steht zu befürchten, dass sich die gut organisierten salafistischen Gruppierungen diese charakterliche und psychische Labilität meist junger Straftäter zu Nutze machen und ein regelrechtes Radikalisierungsnetzwerk in hessischen Justizvollzugsanstalten etablieren. Nicht ohne Grund hat auch das Violence Prevention Network (VPN) auf die Gefahr hingewiesen, dass neue Dschihadisten in Gefängnissen – vor allem im Jugendvollzug – rekrutiert werden können“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH.

Rentsch weiter:

„Die Salafisten nutzen hierbei insbesondere die theologische Ahnungslosigkeit der Gefangenen, um ihnen ihre kruden Interpretationen des „richtigen“ muslimischen Glaubens näher zu bringen und sie somit gegen die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung aufzuwiegeln. Es ist daher unerlässlich, nicht nur mittels des VPN auf die betroffenen Gefangenen einzuwirken, sondern auch theologisch aufzuklären und dadurch gegenzusteuern. Hierzu braucht es mehr muslimische Geistliche oder zumindest theologisch ausgebildete Sozialarbeiter. Doch obwohl in diesem Jahr die Mittel für die muslimische Gefangenenseelsorge erhöht wurden, scheint hier nichts voranzugehen; von einer verlässlichen, flächendeckenden muslimischen Gefangenenseelsorge kann keine Rede sein. Dabei hatte selbst die zuständige Hessische Justizministerin Kühne-Hörmann in verschiedenen Zeitungsinterviews sowie ihrer letzten Regierungserklärung die Bedeutung der muslimischen Gefangenenseelsorge in Justizvollzugsanstalten als präventive Maßnahme gegen Radikalisierung betont.

Besonders ärgerlich war es, dass die Justizministerin – trotz gegenteiliger Zusage – in der letzten Sitzung des Rechtsausschuss keine Auskünfte auf unsere zuvor übermittelten Fragen geben wollte – oder konnte. Wir haben daher zur nächsten Sitzung einen dringlichen Berichtsantrag eingebracht (LT-Drs. 19/2312, siehe Anlage), durch den wir vor allem erfahren wollen, wie die erhöhten Mittel zur Bereitstellung der muslimischen Gefangenenseelsorge in Hessen derzeit konkret eingesetzt und ob diese derzeit vollständig ausgeschöpft werden, wie die derzeitige Versorgung in den hessischen Anstalten aussieht und was die Landesregierung konkret tut, um die Akquirierung geeigneter Seelsorger bzw. Imame, die in deutscher Sprache und mit entsprechender theologischen Ausbildung Gefangenenbetreuung übernehmen können, voranzutreiben. Zudem wollen wir wissen, wie die hessische Landesregierung das Gefahrenpotential für eine Radikalisierung in hessischen Gefängnissen durch ein Salafisten-Netzwerk einschätzt.

Vorschläge, wie zum Ausbau der muslimischen Gefangenenseelsorge – bspw. durch eine enge Kooperation mit den entsprechenden islamwissenschaftlichen Instituten an den Universitäten in Frankfurt und Gießen – geeignete Personen wie etwa Sozialarbeiter als Seelsorger aus- und fortgebildet sowie entsprechende Ausbildungsmodule entwickelt werden könnten, liegen seit Monaten auf dem Tisch. Statt der wortreichen Ankündigungen muss die Justizministerin jetzt auch Taten folgen lassen.“