Salafismus

17.06.2014

GREILICH: Salafistische Übergriffe dürfen nicht folgenlos bleiben – FDP-Fraktion erstattet wegen Vorfällen im AWO-Jugendhaus in Frankfurt Strafanzeige

„Die Schließung des Jugendhauses der Arbeiterwohlfahrt im Frankfurter Stadtteil Gallus in Folge des Übergriffs radikalislamistischer Salafisten auf Mitarbeiter hat mit Recht einen breiten gesellschaftlichen und politischen Diskurs um den Umgang mit indoktrinierten und radikalisierten jungen Menschen in Hessen ausgelöst. Dabei ist dies nur die Spitze des Eisberges: Seit Monaten ziehen junge Männer aus Hessen – teilweise quasi direkt vom Schulhof – in den „heiligen Krieg“, beispielsweise nach Syrien. Vollkommen unverständlich und inakzeptabel ist daher aus unserer Sicht, dass bei den jüngsten Versuchen, das freiheitsfeindliche Menschen- und Gesellschaftsbild der Salafisten in öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen, die Mittel des Rechtsstaates zur Reaktion nicht ausgenutzt wurden – und das obwohl die Täter bekannt sind. Bis heute sind – soweit bekannt – keine Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Deshalb hat die FDP-Fraktion entschieden, Strafanzeige zu erstatten“, so Wolfgang GREILICH, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Im Gegensatz zu der Einschätzung durch den Hessischen Innenminister Peter Beuth ist nach unserer Auffassung auf Grund der öffentlichen Berichterstattung durchaus davon auszugehen, dass bei dem vorliegenden Sachverhalt ein hinreichender Tatverdacht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Wenn mehrere Mitarbeiter beleidigt und massiv bedrängt werden und sie daraufhin zu ihrem Schutz die Polizei hinzuziehen müssen, drängt sich insbesondere ein Anfangsverdacht der Nötigung gemäß § 240 StGB, Bedrohung gemäß 241 StGB und Körperverletzung gemäß § 223 StGB auf. Im Falle der Nötigung oder Bedrohung kommt es aus rechtlicher Sicht auch nicht auf eine Strafanzeige der Betroffenen an, wie der Innenminister meint – diese Straftaten müssen die Strafermittlungsbehörden von sich aus verfolgen. Dies ist bis heute jedoch unterblieben.“

„Der Umgang der Landesregierung mit diesem Angriff auf den freiheitlichen Rechtsstaat hat uns überrascht und wirft weitere Fragen auf. Daher haben wir zusätzlich eine Kleine Anfrage gestellt. Wir wollen wissen, ob es die Landesregierung für hinnehmbar hält, das ehemals offene Jugendeinrichtungen vor dem Druck von Extremisten kapitulieren und schließen müssen, Angebote für hilfsbedürftige Jugendliche nicht mehr aufrecht erhalten werden können oder nur dann weiter bestehen, wenn Schutzmaßnahmen wie bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen ergriffen werden, wie verschlossene Türen mit Einlasskontrollen, Videoüberwachung und sogar die Installation einer Sicherheitsschleuse. Außerdem wollen wir wissen, wie es die Landesregierung beurteilt, wenn diese Gruppen wie in Frankfurt auch noch Erfolge erzielen, die Strafverfolgungsbehörden nicht tätig werden und Betroffene möglicherweise aus Angst vor Repressalien keinen Strafantrag gegen die Täter stellen.

„Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass Demokratie und Rechtsstaat entschlossen und stark gegenüber Radikalen jeglicher Art auftreten müssen. Da die bisherigen Reaktionen der Landesregierung und des Innenministers keinesfalls ausreichend sind, um eben dieses dringend notwendige starke, rechtstaatliche Zeichen zu setzen, haben wir die Staatsanwaltschaft Frankfurt eindringlich gebeten, tätig zu werden. Es wäre ein völlig falsches Signal, wenn die Täter weiter unbehelligt blieben, und sich dadurch in ihrem Tun bestätigt fühlten.“