Sachverständigengutachten Untersuchungsausschuss 18/2

04.04.2012

GREILICH: Gutachten bestätigt unsere Einschätzung: Zweites Auswahlverfahren litt massiv an der völlig unzureichenden Dokumentation – Der bessere Bewerber hat gewonnen

Im Auftrag aller Fraktionen hat der Untersuchungsausschuss Polizei (UNA 18/2) ein Gutachten bei dem Sachverständigen Prof. Pechstein in Auftrag gegeben. Dieses liegt nun vor. Dazu erklärt Wolfgang GREILICH, Obmann der FDP-Landtagsfraktion im UNA 18/2:

„Der Gutachter Prof. Pechstein bestätigt, dass es ein 2. Auswahlverfahren gab und dass der Grundfehler des (zulässigerweise ohne erneute Ausschreibung durchgeführten!) 2. Auswahlverfahrens in der unzureichenden Dokumentation liegt. Diese Feststellung des Gutachters trägt nahezu alle seine weiteren Bewertungen. Da nämlich die unzulängliche Dokumentation den unterlegenen Bewerber in seinen Rechten verletzte, führt die daraus folgende Beweislastumkehr zu der Meinung des Rechtswissenschaftlers, die Auswahlentscheidung insgesamt sei rechtswidrig gewesen. Es sei nämlich nicht bewiesen, dass der unterlegene Bewerber in dem Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär Rhein seine Bewerbung zurückgezogen habe.

Damit bestätigt sich meine allererste Einschätzung: Das zweite Auswahlverfahren litt massiv an der völlig unzureichenden Dokumentation. Hätte es die gegeben, so hätte es auch nicht zu dem offenkundigen massiven Missverständnis zwischen dem damaligen Staatssekretär und dem unterlegenen Bewerber kommen können. Um dies festzustellen, hätten wir keinen Untersuchungsausschuss benötigt. Von der mangelhaften Dokumentation wussten wir seit der ersten Befassung mit dem Thema in Innenausschuss.

Ansonsten ist für uns entscheidend, dass auch nach der Auswertung der Akten durch Prof. Pechstein feststeht, dass hier niemand bewusst den unterlegenen Bewerber Ritter benachteiligte. Dieser hat es nach der gutachterlichen Beurteilung trotz vorhandener anwaltlicher Beratung und Vertretung versäumt, die objektiv gegebene Verletzung seiner Rechte mit der Anfechtung der Ernennung des erfolgreichen Bewerbers geltend zu machen. Ich kann nur vermuten, dass dies der Erkenntnis geschuldet war, dass trotz aller Widrigkeiten des Verfahrens auch der unterlegene Bewerber erkannte, was mittlerweile jedes Mitglied des Untersuchungsausschusses weiß: Der Bessere hat gewonnen!“