ROCK zu Verwandtenbesuchen in der Corona-Krise

29.04.2020
  • Was gilt bei Verwandtenbesuchen?
  • Grundrechtseinschränkungen müssen überprüft werden

WIESBADEN – Die Menschen im Saarland haben Klarheit, die Hessinnen und Hessen noch nicht: Nach einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs dürfen die Saarländerinnen und Saarländer nun Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie wieder privat besuchen und eine weitere Person mitbringen. René ROCK, Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, fordert nun für Hessen eine Regel wie im Saarland. „Bislang heißt es hier, dass Kontakt zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das notwendige Minimum zu reduzieren ist. Das ist weder klar formuliert, noch scheint es derzeit angemessen. Das muss die Landesregierung begründen“, sagt Rock und gibt zu bedenken. „Das Saarland war von der Pandemie stärker betroffen als Hessen.“

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat zudem darauf hingewiesen, dass die mit der dortigen Ausgangsbeschränkung verbundenen Grundrechtseingriffe Tag für Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssten. „Das zeigt wieder einmal, dass jeder Eingriff in die Grundrechte sorgsam abgewogen sein muss“, erklärt Rock. „Nicht die Lockerungen müssen begründet werden, sondern die Einschränkungen der Grundrechte müssen immer wieder neu auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden.“