ROCK zu Akten-Schwärzungen im UNA 19/2

26.11.2015
  • Schwärzungspraxis behindert Arbeit des Untersuchungsausschusses
  • Verweis auf Staatswohl reicht nicht aus: einzelne und substantiierte Erklärung notwendig
  • Einschränkung der Parlamentsrechte angesichts großer Bedeutung des Themas nicht hinnehmbar

WIESBADEN – „Die Schwärzungen der Akten, so wie sie aktuell seitens der Landesregierung vorgenommen wird, behindert die Arbeit des Untersuchungsausschusses zum Kasseler NSU-Mord. Selbstverständlich sind Schwärzungen häufig notwendig und geboten, aber sie müssen prinzipiell die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden. Vor allem müssen sie einzeln und substantiiert begründet werden. Es reicht eben auch nicht aus, wenn die Landesregierung bloß auf das Staatswohl verweist, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Untersuchungsausschuss belegt. In diesem Kontext wurde eindeutig geurteilt, dass das Staatswohl nicht alleine der Regierung, sondern auch dem Parlament anvertraut ist“, erklärte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss 19/2 im Hessischen Landtag, René ROCK.

Weiter erklärte Rock:

„Aktuell sind die Gründe für die Schwärzungen für die Abgeordneten überhaupt nicht nachvollziehbar. Angesichts der Bedeutung der Thematik, mit der sich der Untersuchungsausschuss beschäftigt, ist eine derartige Einschränkung der Rechte des Parlaments nicht hinnehmbar. Daher fordern wir die Landesregierung auf, dringend die bisherige Schwärzungspraxis im Sinne des Aufklärungsinteresses  zu beenden.“