ROCK/PROMNY: Schulen sollen am 1. Februar öffnen

26.01.2021
  • Gesetzentwurf der Freien Demokraten schafft Planungssicherheit
  • Stufenplan soll sich am Infektionsgeschehen an Schulen orientieren
  • Corona-Ausbruch in Altenheim darf nicht zu Schulschließung führen

WIESBADEN – „Bildung ist ein extrem hohes Gut – umso schlimmer ist es, dass in der Corona-Pandemie der Schulunterricht stark leidet und große Unklarheit bei Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern herrscht, welche Vorgabe gilt“, sagt René ROCK, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. „Die Landesregierung verwendet die verschiedensten Begriffe, bei denen kaum noch jemand durchblickt. Wir sind überzeugt, dass man bei einem so wichtigen Thema aus dem Modus der Erlasse rauskommen und eine langfristige Perspektive für die Schule schaffen muss, damit klar ist, was gilt.“ Die Verunsicherung sei groß: „Im Dezember hat der Ministerpräsident im Landtag noch erklärt, die Schulen blieben offen, um sie dann nach der Konferenz mit der Bundeskanzlerin und den anderen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten doch de facto zu schließen“, erinnert Rock. „Damals lag die Inzidenz in Hessen bei rund 150 und damit deutlich höher als heute. Bei dieser Entwicklung können die Schulen am 1. Februar geöffnet werden.“

Die Freien Demokraten haben auf Basis von Artikel 80, Absatz 4 des Grundgesetzes einen Gesetzentwurf über pandemiebedingte Schutzmaßnahmen für das Schulwesen (Drs. 20/4898)  vorgelegt, der kommende Woche in erster Lesung im Landtag beraten werden und an Stelle der Erlasse treten soll. „Unser Gesetz ist Grundlage für eine verlässliche Schule in der Pandemie und gewährleistet Planungssicherheit für alle Beteiligten“, erklärt Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion. „Unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes muss das Recht auf Bildung gewährt werden. Wir haben dafür zwar einen Stufenplan, aber der Kultusminister hält sich selbst nicht daran“, kritisiert Promny. „Wir schaffen nun Rechtssicherheit, denn unser Gesetz regelt die pandemiebedingten Maßnahmen für den Schulbetrieb einheitlich und vorhersehbar. Die aufgrund der Pandemie erforderlichen Schutzmaßnahmen werden in einem Stufenplan in vier Stufen aufgeteilt, die sich am jeweiligen Infektionsgeschehen orientieren.“

Die Schwellenwerte müsse das Kultusministerium auf der Grundlage fächerübergreifender wissenschaftlicher Erkenntnisse erarbeiten, die speziell das Infektionsgeschehen an den Schulen betrachten. Darüber ist der Landtag zu informieren. Die Stufen werden dann auf der Ebene des jeweiligen Landkreises ausgelöst. „Ein Corona-Ausbruch im Altenheim darf nicht dazu führen, dass Kinder nicht mehr ins Schulgebäude gehen dürfen. Schulen müssen differenziert betrachtet werden. Deswegen sind die Schwellenwerte speziell auf das Schulwesen auszurichten“, fordert Promny.

Stufe 1 entspricht dabei Präsenzunterricht für alle im Klassen- beziehungsweise Kursverband unter Einhaltung besonderer landesweit geltender Hygienevorgaben, in Stufe 2 kann zusätzlich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet werden. Eine Durchmischung von Gruppen soll in dieser Stufe vermieden werden. In Stufe 3 erfolgt der Unterricht in einem Wechselmodell, das heißt in geteilten Lerngruppen bei einem täglichen, mehrtäglichen oder wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. In Stufe 4 tritt der Distanzunterricht an die Stelle des Präsenzunterrichts.