Rettungsdienstgesetz

09.09.2010

„Der hessische Rettungsdienst zeichnet sich durch eine sehr hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit aus. Das bisherige Rettungsdienstgesetz hat sich insgesamt bewährt. Einiges lässt sich aber auch noch verbessern. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein neues hessisches Rettungsdienstgesetz bietet dafür eine gute Diskussionsgrundlage“, so Hans-Christian Mick, rettungsdienstpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Mick:
„Der Gesetzentwurf ist in weiten Teilen zukunftsweisend. So wird die in Hessen geltende Hilfsfrist von 10 Minuten – die kürzeste in Deutschland – beibehalten. Damit wird ein Zeichen in punkto Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gesetzt.

Zur weiteren Optimierung befürworten wir Liberalen deshalb auch eine Zusammenführung von Rettungsleitstellen. Dies ist im Gesetzentwurf leider nur im Ansatz vorgesehen. Auch eine einheitliche Notfallrufnummer erachten wir als besonders wichtig. Damit ließe sich die medizinische Notversorgung für die Bevölkerung stark vereinfachen. Sicherheit muss schließlich Vorfahrt haben!“