René ROCK (Freie Demokraten) und Nancy FAESER (SPD): Gang vor den Staatsgerichtshof unumgänglich

Justitia
10.11.2020

WIESBADEN – Die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben heute ihren Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ in Verbindung mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 und dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Artikel-141-Gesetzes vorgestellt. Dem im Auftrag der beiden Fraktionen von Prof. Dr. Gröpl verfassten Antrag zufolge verstößt das Gesetz über das Sondervermögen gegen die Artikel 139 und 141 der Verfassung des Landes Hessen und damit sei das Gesetz nichtig.

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Nancy FAESER, sieht den Gang vor den Staatsgerichtshof als folgerichtigen Schritt gegen das rechtswidrige Vorgehen der schwarz-grünen Landesregierung. „Wir haben diesen Weg bereits vor Monaten angekündigt, und ich bin froh, dass nun der Antrag vorliegt. Wer einen milliardenschweren Schattenhaushalt mit der Brechstange durchdrückt und damit die hessische Verfassung bricht, darf damit nicht einfach so durchkommen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dem Parlamentarismus mit ihrem Verhalten mitten in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg schweren Schaden zugefügt. Sowohl das von Prof. Dr. Gröpl verfasste Gutachten als auch die nun vorliegende Klageschrift zeigen: Durch den schwarz-grünen Schattenhaushalt wird der Landtag unzulässigerweise von der jährlichen Bewilligung und Kontrolle des Haushaltes ausgeschlossen. Das macht unseren Gang vor den Staatsgerichtshof unumgänglich.“ Faeser drückte auch heute wieder ihr Bedauern aus, dass CDU und Grüne einen Kompromiss mit SPD und Freien Demokraten abgelehnt hatten. Der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten, René ROCK, ergänzte dazu: „CDU und Grüne haben mit der Verabschiedung des Sondervermögens und der Art und Weise, wie sie die Spielregeln noch im laufenden Gesetzgebungsprozess verändert haben, die Grenzen des Anstands und der demokratischen Tradition überschritten. Die Klage gegen das Sondervermögen ist daher nichts anderes als Notwehr von Freien Demokraten und SPD. Es ist Notwehr gegen das mutwillige Aushebeln der Schuldenbremse, die Schleifung der Generationengerechtigkeit und die Abschaffung von Parlamentsrechten, aber auch gegen die Feststellung einer Notlage und den damit verbundenen Ausgaben von 12 Milliarden Euro bis zur Landtagswahl im Jahr 2023.“ Bei Verabschiedung des Sondervermögens hatten die Freien Demokraten befürchtet, dass durch die lange Laufzeit des Sondervermögens vor allen Dingen eine Wahlkampfkasse für Lieblingsprojekte von Schwarz-Grün aufgelegt werden sollte. „Bei den bereits beschlossenen Ausgaben im Haushaltsausschuss ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Statt denjenigen zu helfen, die von der Corona-Krise stark betroffen sind, hat Schwarz-Grün einen erheblichen Teil der Gelder für grüne Spielwiesen und Maßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages verausgabt. Wenn anstatt umfassenden Hygienekonzepten für die Schulen oder Hilfen für Solo-Selbstständige die energetische Sanierung von Forsthäusern, Fahrradständer oder eine Eigenkapitalerhöhung der Nassauischen Heimstätte finanziert werden, dann stellt sich schon die Frage, was das mit der Bewältigung der Corona-Pandemie zu tun hat“, kritisierte Rock das politische Klein-Klein, das Schwarz-Grün im Haushaltsausschuss veranstalte.