Reisen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in Herkunftsländer

  • Keine Bemühung um Überblick seitens des Innenministeriums erkennbar
  • Innenminister versteckt sich hinter dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Nach einer Kleinen Anfrage des innenpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH zu Reisen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer hat die Landesregierung (Drucksache 19/5310) eine äußerst unbefriedigende Antwort gegeben.

Greilich hierzu:

„Die Landesregierung zeigt sich nicht in der Lage, auch nur annähernd konkrete Zahlen zu Reisen von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer zu präsentieren. Sie vermittelt damit den Eindruck, dass Sie zwar Kenntnis von solchen Reisen hat, aber sich schlicht hinter der Grundzuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) versteckt. Dabei ist die Problematik solcher offenkundig nur scheinbar verfolgter Asylberechtigter eine, die auch den hessischen Innenminister interessieren müsste.“

Hintergrund ist, dass Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen nach einer Einzelfallprüfung die Aberkennung ihres Schutzstatus drohen kann, wenn sie zu Urlaubszwecken in den sogenannten Verfolgerstaat reisen.

Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema finden Sie hier.