Regressansprüche gegen Flüchtlingspaten

  • Juristisches schwarzer-Peter-Spiel nicht auf dem Rücken der Flüchtlingspaten austragen
  • Landesregierung darf Paten angesichts der Auskünfte aus dem Innenministerium nicht im Regen stehen lassen

Anlässlich der seit Monaten laufenden Debatte um Regressansprüche gegen Flüchtlingspaten hat die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag für die Sitzung des Innenausschusses am Donnerstag (09. März) einen Antrag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die fortdauernde Rechtsunsicherheit für die Betroffenen schnellstmöglich zu beenden. Hierzu erklärte der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten, Wolfgang GREILICH: „Die Situation, mit der sich die hessischen Flüchtlingspaten seit geraumer Zeit konfrontiert sehen, ist schlicht nicht hinnehmbar. Die Agentur für Arbeit auf Seiten des Bundes und landesseitig das Innenministerium schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu – und das auf dem Rücken der Betroffenen. Diese werden nun mit Regressansprüchen, die für sie in der Form nicht zu erwarten gewesen sind, im Regen stehen gelassen und auf die laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwiesen.“

Greilich weiter:

„Natürlich war den Flüchtlingspaten seinerzeit klar, dass sie mit ihrer Bürgerschaft für syrische Flüchtlinge im Rahmen des hessischen Landesprogramms ein Haftungsrisiko eingehen, wenn diese die Kosten ihres Lebensunterhalts nicht selbst tragen können. Aus diesem Grund haben sie vor Abgabe der so genannten Verpflichtungserklärungen auch explizit im Innenministerium nachgefragt, ob ihre Verpflichtung endet, wenn die betroffenen syrischen Familien Asyl oder zumindest den Flüchtlingsstatus erhalten. Dies hat das Innenministerium ausdrücklich bestätigt. Davon, dass die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich eine andere Rechtsauffassung vertritt, war nie die Rede. So ist es absolut nachvollziehbar, dass die Flüchtlingspaten aus allen Wolken gefallen sind, als ihnen die Rechnung präsentiert wurde.

Unabhängig von der tatsächlich rechtlich durchaus schwierigen Frage, ob die Auffassung des Bundes oder die des Landes letztlich zutreffend ist – die Paten durften auf Grund der Auskünfte aus dem Innenministerium davon ausgehen, dass ihre Haftung endet, wenn Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt wird. Die Landesregierung darf sich deshalb jetzt nicht aus ihrer Verantwortung gegenüber den Paten stehlen und sollte – gleich wie die Gerichtsverfahren ausgehen – die finanzielle Verantwortung für den von ihr gegenüber den Bürgen gesetzten Rechtsschein übernehmen und die Flüchtlingspaten von einer Inanspruchnahme freistellen.“
Den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion finden Sie hier.