Regierungserklärung

30.01.2018
  • Justizministerin verliert sich in Beiläufigem; kaum neue Ansätze zu entdecken
  • Digitalisierung fällt unter den Tisch
  • Problematik des elektronischen Anwaltspostfachs und der E-Akte nicht aufgegriffen

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT, hat auf die Regierungserklärung von Justizministerin Kühne-Hörmann reagiert. Sie zeichne in ihrer heutigen Regierungserklärung ein Bild, das kaum neue und zukunftsfähige Ansätze präsentiert, so Blechschmidt. „Positiv hervorzuheben ist der entschiedene Kampf der Justizministerin gegen den Antisemitismus. Im Übrigen präsentiert sie jedoch nicht viel Neues. Die Schaffung von 224 neuen Stellen für den Justizbereich ist bereits seit Ende Juli 2017 bekannt, gleiches gilt für das zehn Punkte Maßnahmenpaket der Ministerin.

Und die Digitalisierung?

Dr. Blechschmidt hierzu: „Die Digitalisierung ist eines der zentralen Themen sowohl für die Justiz als auch für alle Bürgerinnen und Bürger Hessens: Dieses Thema findet sich in der Regierungserklärung der Justizministerin allenfalls als Randnotiz. Dabei bestehen gerade in diesem Bereich erhebliche Probleme, sowohl was innovative Ideen als auch die konkrete Umsetzung anbelangt.

Es ist bezeichnend, dass die Ministerin nur rudimentär auf den elektronischen Rechtsverkehr eingeht. Die überaus zahlreich aufgetretenen Bedenken und Kritik in der Justiz spart sie vorsichtshalber lieber aus. Die Ministerin spricht in ihrer Erklärung durchgängig von der Stärkung der hessischen Justiz, vergisst dabei aber vollständig, dass auch die hessische Anwaltschaft mit rund 165.000 zugelassenen Anwältinnen und Anwälten zu einem funktionierenden Justizsystem beiträgt. Vor dem Hintergrund, dass in jedem Bereich eine vollumfängliche digitale Agenda ausgerufen wird, scheint es so, als wolle die Ministerin mit der Aussparung des Themas Digitalisierung Schadensbegrenzung betreiben. Doch die Probleme sind unübersehbar.“

Hintergrund:
Die Anwaltschaft ist seit dem 1. Januar 2018 gesetzlich verpflichtet, ihre passive Empfangsbereitschaft mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu gewährleisten. Aufgrund erheblicher Sicherheitsmängel bei der Einführung des beA ist das System nach wie vor nicht online. Betrachtet man diese Situation genauer, verstößt jeder hessische Anwalt gegen die seit 01.01.2018 bestehende passive Nutzungspflicht, ohne dass derjenige etwas dagegen unternehmen könnte. Die Justizministerin wurde bereits am 27. Dezember 2017 von der FDP-Fraktion aufgefordert, für eine umfassende und sichere elektronische Kommunikation einzutreten. Die Gerichte sind ebenfalls von diesem Ausfall betroffen.

Dr. Blechschmidt weiter:

„Es ist nicht haltbar, der breiten Bevölkerung vordergründig eine zukunftsfähige und auf dem besten Weg der Digitalisierung befindliche Justiz darzustellen, wohlwissend, dass es in Wirklichkeit an einer konstruktiven Umsetzung hapert.“