Reform des Verfassungsschutzgesetzes

 

  • Hessen braucht moderne Regeln für den Verfassungsschutz
  • Entwurf der Landesregierung ist laut Expertenkommission ungeeignet
  • Freie Demokraten schlagen erneut überfraktionelle gemeinsame Gesetzesinitiative vor

WIESBADEN – Das Urteil der unabhängigen Expertenkommission der Landesregierung war eindeutig: Der von schwarz-grün vorgelegte Entwurf eines Verfassungsschutzgesetzes ist für eine sinnvolle Neuordnung denkbar ungeeignet. Wir Freie Demokraten halten unverändert ein konfrontatives Vorgehen bei dem äußerst sensiblen Themenkomplex des Verfassungsschutzes für wenig zielführend, wenn nicht sogar für völlig verfehlt. Wir haben daher den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen erneut den bereits mehrfach vorgetragenen Vorschlag unterbreitet, mit einer gemeinsamen Gesetzesinitiative zu einer modernen Rechtsgrundlage für die Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes zu kommen. Denn gerade bei entscheidenden Fragen der Organisation unseres demokratischen Rechtsstaates sollten wir eine Kultur der Zusammenarbeit pflegen, wie es uns beispielsweise auch in der vergangenen Wahlperiode bei der letzten Reform des hessischen Datenschutzgesetzes gelungen ist!“, so Wolfgang GREILICH, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Wir haben den Eindruck, dass sich die vier demokratischen Parteien des Landtages nach wie vor einig sind: Wir brauchen ein Landesamt für Verfassungsschutz, aber mit deutlichen Anpassungen der Regeln, wie die Erkenntnisse aus den NSU-Fiasko und den zugehörigen Untersuchungsausschüssen im Bund und den Ländern zeigen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, wenn nunmehr auch Vertreter von CDU und Grünen Nachbesserungsbedarf sehen und eine Überarbeitung des Regierungsvorschlages ankündigen. Dabei müssen wir in Hessen das Rad nicht neu erfinden, sondern können uns an den in der Zwischenzeit vorgenommenen Änderungen am Bundesverfassungsschutzgesetz orientieren. Nachdem die von der Regierung selbst eingesetzte und überparteiliche Kommission alle unsere Bedenken gegen den Gesetzes-Schnellschuss bestätigt hat, sollte allerdings allen Beteiligten klar geworden sein: Der Entwurf ist jedenfalls keine geeignete Grundlage für die parlamentarischen Beratungen. Daher appellieren wir insbesondere an die Vertreter der Regierungsfraktionen, unser Angebot anzunehmen und ein gemeinsames Vorgehen zu finden.“

Hintergrund:

Bereits im September des vergangenen Jahres hatte die Expertenkommission der Landesregierung zum schwarz-grünen Entwurf eines neuen hessischen Verfassungsschutzgesetzes Stellung genommen und dabei deutliche Kritik geübt: So hat sie unter anderem ausgeführt, dass das verfassungsrechtlich festgelegte Trennungsprinzip so nicht eingehalten würde und auch die vorgesehenen Regelungen zum Quellenschutz und dem V-Leute-Einsatz ungeeignet seien, die dringend notwendige Harmonisierung der Rechtsvorschriften zwischen den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu gewährleisten. Zudem äußerte die Kommission erhebliche Bedenken dahingehend, dass in einigen Themenfeldern schon keine Gesetzgebungskompetenz des Landes bestünde.