Reform der Verfassung des Landes Hessen
Anlässlich der Einsetzung einer Enquete-Kommission, die Vorschläge zur Reform der Hessischen Landesverfassung erarbeiten soll, erklärte das designierte Mitglied der FDP-Fraktion in der Kommission, Jörg-Uwe HAHN:
„Unsere Hessische Verfassung ist etwas ganz besonderes – denn sie wurde noch deutlich vor dem Grundgesetz erarbeitet und sehr kurz nach der Befreiung aus der Hitlerdiktatur am
1. Dezember 1946 bereits verabschiedet. Sie ist aus diesem Grunde unverwechselbar, ein einmaliges Dokument der Geschichte. 70 Jahre danach sind in vielen Lebensbereichen Veränderungen eingetreten. Ein modernes Hessen braucht eine moderne Verfassung, die eben nicht in erster Linie ein wichtiges historisches Dokument darstellt, sondern die zentralen Rechtssätze für die Bürgerinnen und Bürger, die Staatsorganisation und das Verhältnis der Gewalten untereinander bildet. Aus diesem Grund haben die Freien Demokraten gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen im Landtag heute eine Enquetekommission eingesetzt, die eine echte Verfassungsreform auf den Weg bringen soll.
Die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Hessischen Verfassung teilen die demokratischen Fraktionen des Hauses nicht erst seit dem heutigen Tage: Bereits in den Jahren 2003 bis 2005 etwa wurde an einem umfassenden gemeinsamen Vorschlag gearbeitet, der jedoch bedauerlicher Weise am Ende gescheitert ist. Wir wollen heute ausdrücklich nicht Schuldzuweisungen betreiben, wieso es seinerzeit nicht geklappt hat, sondern vielmehr daran appellieren, dass wir über politische Grabenkämpfe hinweg dieses Mal die Bemühungen zum Erfolg führen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von uns, dass wir gerade an so ein sensibles Thema wie die Änderung unserer Verfassung nicht parteipolitisch, sondern mit großem Verantwortungsbewusstsein und auch Kompromissbereitschaft herangehen; denn eine Verfassung ist kein Parteiprogramm, sondern die Grundlage für das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger in Hessen.
Die heutige gemeinsame Initiative stellt eine sehr gute Grundlage hierfür dar: Das gemeinsam erarbeitete Verfahren sieht eine umfassende Beteiligung nicht nur der im Landtag vertretenen Fraktionen, sondern einer breiten hessischen Öffentlichkeit zum Beispiel über ein „Beratungsgremium Zivilgesellschaft“, eine interaktive Internetpräsenz, Bürgerforen und Hinzuziehung hessischer Hochschulen vor. Inhaltliche Vorfestlegungen gibt es keine, sodass wirklich offen diskutiert werden kann – wobei wir natürlich wissen, dass insbesondere Themen wie die Abschaffung der Todesstrafe oder die Regelungen zur Bürgerbeteiligung Gegenstand der Debatten sein werden. Auch wenn wir auf den Ergebnissen der Verfassungsenquete der 16. Wahlperiode aufbauen wollen, werden wir Freie Demokraten selbstverständlich auch weitere Vorschläge zur Diskussion stellen, wie etwa unser bereits bekanntes Anliegen, ein „Staatsziel Infrastruktur“ einzufügen, um die Bedeutung für die hessischen Bürger, die wirtschaftliche Prosperität Hessens und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu betonen oder die Schaffung eines Digitalisierungsgrundrechts.
Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, einmal mehr zu beweisen, dass wir Hessen mutig vorangehen und gegenüber anderen Bundesländern und auch dem Bund ein fortschrittliches Land bleiben, was über den Erhalt des status quo hinaus in die Zukunft denkt. Wir Freie Demokraten freuen uns daher auf den erneuten Anlauf und die Herausforderungen und werden konstruktiv daran arbeiten, dass Hessen endlich eine moderne Verfassung bekommt!“