Reform der Hessischen Gemeindeordnung

23.07.2015

HAHN: Wenig Licht und viel Schatten bei den Reformvorschlägen von Schwarz-Grün – Staffelung der Quoren rechtsstaatlich höchst zweifelhaft

„Der heute von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält vielfältige Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung, die es im weiteren Verfahren sehr genau zu prüfen und mit den kommunalpolitisch Aktiven zu diskutieren gilt. Insbesondere die degressive Staffelung der Zustimmungsquoren für Bürgerentscheide sehen wir äußerst kritisch: Es ist nicht ersichtlich, wieso für einen erfolgreichen Bürgerentscheid in einer Großstadt andere Regeln gelten sollen als in einer kleinen Gemeinde. Eine unterschiedliche Behandlung qua Gesetz führt letztlich zu einem Mehrklassensystem bei der Bürgerbeteiligung, die seitens Schwarz-Grün nicht wirklich ernst gemeint sein kann. Auch die Absenkung der Quoren auf nur noch 15 Prozent Zustimmung führt dazu, dass eine demokratische Legitimation der Entscheidung kaum noch gegeben wäre – eine gut informierte, finanzstarke und schlagkräftige Minderheit könnte so eine schweigende Mehrheit bei einzelnen Sachfragen dominieren. Insoweit sehen die Freien Demokraten bei den Vorschlägen leider nur wenig Licht und vergleichsweise viel Schatten“, so der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

Auch die Einführung einer gesetzgeberischen Aufforderung im Kommunalwahlgesetz, den Frauenanteil in den Gremien zu steigern, halten wir für überflüssig – zwar teilen wir ausdrücklich die Intention, den mit Blick auf die Bevölkerungsstruktur in Gemeindevertretungen nicht repräsentativen Frauenanteil zu steigern; die vorgeschlagene Regelung ist jedoch zum einen überflüssig, da sie keinerlei rechtliche Bindungswirkung hat, zum anderen wäre eine solche mit den Grundprinzipien einer demokratischen Rechtsordnung nicht vereinbar, da bspw. Parteien alleine das recht haben, über die Zusammensetzung ihrer Liste zu entscheiden. Bezüglich weiterer Punkte wie der Einführung einer Einleitungsbefugnis für Bürgerentscheide durch die Gemeindevertretung oder des geplanten Verbotes spekulativer Finanzgeschäfte sehen wir zumindest noch erheblichen Beratungsbedarf.

Erfreulich finden wir hingegen, dass die Landesregierung Anreize für freiwillige Gemeindefusionen setzen will, etwa durch partielle Entschuldung der Kernhaushalte. Dies findet ausdrücklich unsere Zustimmung, auch wenn wir bedauern, dass unser gemeinsamer Vorschlag mit dem scheidenden Landrat des Kreises Bergstraße Matthias Wilkes, freiwillige Kreisfusionen ebenfalls zu ermöglichen und finanziell zu fördern, noch vor wenigen Monaten in Bausch und Bogen abgelehnt wurde. Da auch einige wichtige und richtige Vorschläge enthalten sind, werden wir Freie Demokraten uns im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einbringen.