Rede Frank Sürmann

28.04.2010

„Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das Thema ist so ernst, dass wir Reden nicht mit Zwischenrufen beginnen.
Unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Herrschaft haben die Väter unseres Grundgesetzes in Artikel 1 hineingeschrieben: die Würde des Menschen ist unantastbar.
Und wenn wir dieses ernst nehmen, müssen wir 20 Jahre nach dem Mauerfall auch darüber nachdenken, dass es auch zu viele Opfer des SED-Unrechtsstaates gibt, denen die Würde noch nicht zurückgegeben ist.
Applaus

Auch wenn wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass die Würde nie vollständig zurückgegeben werden kann, so sind wir doch in der Pflicht, nach 20 Jahren aufzuarbeiten und unseren jungen Menschen auch darzustellen, was dort passiert ist. Ich darf ein bisschen mitreden, weil ich als Student noch während der DDR-Zeit im universitären Umfeld von der Universität Jena miterleben konnte, wie man keine Chancen hatte, offen miteinander zu sprechen, ohne die Angst haben zu müssen, am nächsten Tag möglicherweise eingesperrt zu sein. Ich habe Menschen erlebt, die versucht haben, im kleinen Kreise offen zu reden und nach unserer Ausreise eingesperrt wurden. Ich kann deswegen mitreden, weil ich diese Menschen nach dem Mauerfall wieder getroffen habe und auch weiß, dass das, was diesen Menschen zugefügt wurde, nie vollständig wieder rehabilitiert werden kann. Und deswegen ist es auch falsch, nationalsozialistisches Unrecht und sozialistisches Einheitsunrecht in irgendeiner Weise in einer Schärfe in die Diskussion zu bringen, die Jugendliche in eine rechte oder auch linke Ecke treiben. Wir sind verantwortlich dafür, dass wir nie wieder in Deutschland uns ein drittes Mal über Opferentschädigung in einem Parlament unterhalten müssen. Dafür müssen wir kämpfen (…).

Deswegen will ich ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen danken, die an der Ausarbeitung dieses Antrags mitgewirkt haben, weil es ja nicht nur das Zugehen auf die Opfer ist, sondern weil es auch die Aufgabe beinhaltet, den Menschen vor Augen zu halten, was in Deutschland passiert ist und zwar zweimal. (…) Leider haben wir auch in der Anhörung erfahren, wie viel Unwissen in der Jugend da ist, was vor nicht einmal 20 Jahren noch brutale Realität war, vorhanden ist. Deswegen müssen wir sehen, dass wir dieses tun und da möchte ich auch ausdrücklich dem Sozialminister, der ja heute der hessische Minister für Gesundheit und Familie ist, danken, dass er im Vorfeld schon beim dem RP in Gießen entsprechende Beratungskapazitäten vorgehalten hat und dort schon einen Arzt eingestellt hat. Ich denke, dass darf auch schon mal gesagt werden, dass ist dort auch mit herausragenden Personen besetzt worden. Dass wir jetzt ergänzend eine Beratung anbieten, dass die Opfer eben in der Lage sind, trotz ihrer seelischen Belastung niedrigschwellig an ein Beratungsangebot heranzukommen. Ich denke, da haben wir gemeinsam einen guten Antrag geschaffen. Dass wir am Ende auch sagen können, dieses wird ein Beispiel sein in den Bundesländern. Dies soll ein Beispiel sein. Ich darf diesbezüglich auch noch einmal die Landesbeauftragte des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zitieren und damit möchte ich dann auch schließen: `Die Bereitschaft, sich auf 20 Jahre nach der Vereinigung mit der Frage auseinanderzusetzen, was das Land Hessen für Verfolgte der SED-Diktatur tun kann, zeichnet das Land vor anderen aus. Damit setzt das Land Hessen ein Zeichen dafür, dass die Demokratie in Deutschland durch die friedliche Revolution im Widerstand gegen die Diktatur entscheidende Traditionen gewonnen hat, die helfen können, die Liebe zur Freiheit und Demokratie zu stärken und auch in der jungen Generation zu wecken.’

Wenn das eine Landesbeauftragte eines benachbarten Bundeslandes sagt, dann denke ich, sind wir alle mit den demokratischen Parteien auf einem gemeinsamen Weg. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“