Rechtshilfeersuchen aus der Türkei

06.09.2016
  • Bisher nur zwei Rechtshilfeersuchen aus der Türkei an das Land Hessen
  • Auch bei Amtshilfe müssen unsere Maßstäbe der Rechtstaatlichkeit gewahrt bleiben
  • Bei Rechtshilfeersuchen gegen die Gülen-Bewegung  soll ohne stichhaltige Beweise keine Amtshilfe seitens hessischer Justizbehörden geleistet werden

Anlässlich der Beantwortung einer Anfrage der Freien Demokraten durch Ministerin Kühne-Hörmann erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Mit Blick auf das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Gülen-Bewegung und massiver Verhaftungswellen in Folge des Putschversuch Mitte Juli, stand zu befürchten, dass auch das Land Hessen mit einer erhöhten Anzahl von Rechtshilfeersuchen aus der Türkei wegen Propagandabetreibung einer Terrororganisation oder ähnlicher Vorwürfe konfrontiert wird. Angesichts der außenpolitischen Relevanz  haben wir erfreut zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 2016 bislang nur zwei Rechtshilfeersuchen aus der Türkei wegen derartiger Vorwürfe an das Land Hessen gerichtet worden sind. Beruhigend ist für uns vor allem, dass diese Rechtshilfeersuchen bereits zeitlich vor dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli erfolgt waren und es seit dem auch keine Zunahme weiterer Rechtshilfeersuchen aus der Türkei an das Land Hessen gab.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Vor dem Hintergrund der besonderen Beziehungen zwischen unseren Ländern, ist bei derartigen Rechtshilfeersuchen eine besonders hohe Sensibilität gefordert. Wir unterstützen ausdrücklich die Zusammenarbeit unserer Justiz- und Sicherheitsbehörden mit anderen Staaten, erwarten aber, dass die Einhaltung unserer hohen Maßstäbe an ein rechtsstaatliches Vorgehen dabei höchste Priorität hat. Vor allem erwarten wir, dass der Landtag umgehend seitens der Justizministerin informiert werden sollte, falls erneut Rechtshilfeersuchen wegen Propagandabetreibung einer Terrororganisation oder ähnlicher Vorwürfe an das Land Hessen gestellt werden. Zudem gehen wir davon aus, dass bei derartigen Anfragen zur Gülen-Bewegung ohne Vorliegen ausreichender, stichhaltiger Beweise keine Amtshilfe geleistet wird.“