Recht auf Informationsfreiheit

22.03.2017

Anlässlich des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Recht auf Informationsfreiheit gewährleisten, erklärte der datenschutzpolitische Sprecher und Obmann der Enquetekommission Verfassungskonvent der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Hessen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Denn erst durch einen selbstbestimmten Informationsaustausch wird eine freie demokratische Willensbildung ermöglicht. Dieser Anspruch auf Informationszugang sollte in einem Hessischen Informationsfreiheitsgesetz verankert werden. Daher fordern wir Freidemokraten die Landesregierung auf, dem Hessischen Landtag ein Informationsfreiheitsgesetz zur Beratung vorzulegen, dass Informationsfreiheit und Datenschutz in Ausgleich bringt und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherstellt.“

Weiter erklärte Dr. h.c. Hahn:

„Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich an einen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden können, um sich über ihre Rechte und Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beraten lassen zu können. Wir schlagen vor, die Aufgabe des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu übertragen, da Informationsfreiheit und Datenschutz zwei Seiten einer Medaille sind.“