Rahmenvereinbarung Integrationsplatz

21.11.2013

ROCK: Zusätzliche Landesmittel müssen in die Kinderbetreuung fließen – Keine Einsparungen auf dem Rücken von Kindern mit Behinderung

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gilt für alle staatlichen Ebenen, also auch für die hessischen Kommunen und Landkreise. Die Integration von Kindern mit Behinderung ist anders als im schulischen Bereich nicht Aufgabe des Landes, sondern liegt bei den Landkreisen. Die Verkleinerung der Gruppengrößen und die zusätzlichen Erzieherstunden bei der Integration von Kindern mit Behinderung werden deshalb derzeit nicht durch das Land geregelt, sondern in einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen. Daher ist es aus Sicht der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag nicht akzeptabel, wenn sich die kommunale Seite aus der Verantwortung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen stiehlt. Die Landesregierung erhöht ihren Anteil an der Finanzierung der Kinderbetreuung in Hessen ab 2014 auf 424,5 Millionen Euro jährlich. Auch die Pauschale für die Integration von Kindern mit Behinderung wird von derzeit 1.540 Euro auf 2.340 Euro deutlich erhöht“, erklärt René Rock, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion zu den Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung Integrationsplatz.

Rock weiter:

„Diese zusätzlichen Landesmittel für die Kinderbetreuung allein reichen bereits aus, die Gruppenverkleinerung sowie die zusätzlichen Fachkraftstunden zu finanzieren. Daher ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, wenn die kommunale Seite auf den Rücken der Kinder mit Behinderung Einsparungen vornehmen möchte. Die FDP-Fraktion fordert die Landkreise und kommunalen Spitzenverbände auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung schnellstmöglich gerecht zu werden und die Integration von Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen sicher zu stellen.“