PÜRSÜN zu Wahlrecht für Betreute

21.05.2019
  • Wahlrecht ist verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht
  • Bisherige Praxis war mit demokratischen Prinzipien unvereinbar
  • Freie Demokraten haben deshalb vorm Bundesverfassungsgericht geklagt

WIESBADEN – „Das Wahlrecht ist nicht nur ein von unserer Verfassung garantiertes Grundrecht, sondern gleichzeitig auch eine der tragenden Säulen unserer Demokratie“, erklärte Yanki PÜRSÜN, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen.

Pürsün weiter:

„Vollbetreuten Menschen pauschal die Befähigung abzusprechen, ihren Willen frei zu äußern und an einer Wahl teilzunehmen, ignoriert die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten derjenigen, die betreut werden. Allein die Tatsache, dass dieser Personenkreis eine Hilfestellung benötigt, um sein Grundrecht wahrnehmen zu können, darf kein Grund sein, ihm pauschal dieses Recht abzusprechen. Die bisherige Praxis war in keiner Weise vereinbar mit unserem Demokratieverständnis und auch nicht mit dem geltenden Diskriminierungsverbot. Es ist deshalb höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben.

Damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügig umgesetzt werden kann und 80.000 Betroffene ihr Wahlrecht ausüben können, haben wir Freie Demokraten den Eilantrag mit unterstützt. Wir freuen uns über das Ergebnis und stehen im Grundsatz den vorgelegten Gesetzentwürfen, die nun in die Anhörung gehen, positiv gegenüber.“