PÜRSÜN zu Sozialdienstleistern

  • Krise trifft auch soziale Dienstleister
  • Gesetz ermöglicht Unterstützung
  • Einrichtungen brauchen eine Perspektive

WIESBADEN – Die Corona-Krise trifft auch soziale Dienstleister wie beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Integrationseinrichtungen. „Daher freuen wir uns, dass nun auch die sozialen Dienstleister bei den zahlreichen Programmen berücksichtigt werden“, sagt Yanki Pürsün, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen Plenardebatte. Dort steht ein Ausführungsgesetz zur Diskussion, das wiederum ein Bundesgesetz umsetzt. Geregelt wird die Unterstützung der Sozialdienstleister in der Krisenzeit.

„Diese Einrichtungen können zum Großteil ihren gewöhnlichen Tätigkeiten nicht mehr nachkommen. Dennoch müssen sie ihre Strukturen weiter vorhalten und finanzieren, um nach der Krise wieder ihren wertvollen Beitrag für die Gesellschaft erbringen zu können“, erklärt Pürsün. Deshalb begrüßen die Freien Demokraten die Möglichkeiten, die das Ausführungsgesetz schafft: Die Zuschussgrenze von 75 Prozent des Monatsdurchschnitts an üblichen Fördergeldern kann nach oben geöffnet werden. Pürsün gibt jedoch zu bedenken: „Der Entwurf kommt zu spät. Viele Einrichtungen sind seit diesem Monat nicht mehr zahlungsfähig. Es ist schwer zu vermitteln, dass der Bund zur Unterstützung solcher Einrichtungen ein Gesetz erlassen hat, aber Hessen nicht hinterherkommt.“

Pürsün betont, dass Sozialminister Kai Klose mit dem Gesetz die Möglichkeit bekommt, eine nach oben abweichende Zuschusshöhe für soziale Dienstleister zu bestimmen. „Wir erwarten dafür, dass offen und transparent kommuniziert wird. Und wir fordern, dass die sozialen Einrichtungen unterstützt werden, ihre Arbeit schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Wir wollen den Einrichtungen eine Perspektive geben.“