PÜRSÜN: Taubblinden- und Gehörlosengeld ist überfällig
- Gesetzentwurf muss noch nachgebessert werden
- Kreis der Leistungsberechtigten darf nicht zu eng gefasst sein
WIESBADEN – „Dieses Gesetz war lange überfällig“ – mit diesen Worten kommentiert Yanki PÜRSÜN, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung, das die Einführung eines Taubblinden- und Gehörlosengeldes zum Ziel hat. Dazu wurden heute in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses Experten und Betroffene angehört. „Gerade weil das Gesetz so wichtig ist, ist es aber unverzichtbar, dass noch nachgebessert wird. Die Anzuhörenden haben zurecht übereinstimmend darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringung zu pauschal und kompliziert geregelt und der Kreis der Leistungsberechtigten zu eng gefasst ist“, erklärt Pürsün. „Viele Menschen mit Sinnesbehinderung haben keinen Behinderungsgrad von 100 Prozent, an den der Gesetzentwurf der Landesregierung die Auszahlung des Geldes koppelt. Finanzielle Unterstützung benötigen sie aber auch mit einem niedrigeren Behinderungsgrad“, gibt Pürsün zu bedenken. Ebenso unverständlich sei, dass Taubblinde und Gehörlose, die in Heimen oder Wohngemeinschaften leben, weniger Geld bekommen sollen.