PÜRSÜN: Neues Gesetz stärkt das Petitionsrecht
- Petitionen können anonymisiert veröffentlicht werden
- Ausschuss des Landtags kann mehr leisten als Online-Portale
WIESBADEN – „Dieses Gesetz stärkt das Petitionsrecht“, sagt Yanki PÜRSÜN, petitionspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen ersten Lesung des Petitionsgesetzes, das die Freien Demokraten gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, Grünen und SPD erarbeitet haben. „Damit haben wir fraktionsübergreifend und konstruktiv einen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Wir Freie Demokraten haben dabei deutlich auf die Rolle des Berichterstatters geachtet, dessen Rolle wir gestärkt haben. Der Berichterstatter muss Herr des Verfahrens sein, um zwischen der Landesverwaltung und dem oder den Petenten zu vermitteln und etwas zu erreichen.“
Pürsün betont: „Das Petitionsrecht ist ein starkes Recht und ein Jedermannsrecht.“ Viele Petitionen seien von öffentlichem Interesse und würden von vielen Menschen unterstützt. „All diese Unterstützer haben ein nachvollziehbares Interesse daran, über die Behandlung und das Ergebnis der Petition unterrichtet zu werden. Um mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in die Arbeit des Petitionsausschusses zu bringen, haben wir im Gesetz die Veröffentlichung von Petitionen in anonymisierter Form geregelt. Diese Petitionen sollen über die Internetseite des Landtags eingesehen werden können“, erklärt Pürsün und macht deutlich, dass nur der Landtag das Recht habe, Petitionen zu behandeln und Stellungnahmen von Behörden und Ministerien anzufordern. „Nur über den Landtag kann eine Petition zu einem Abschluss gebracht werden, nur der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags kann etwas für die Betroffenen erreichen. Online-Portale, die Petitionen veröffentlichen und Unterstützervoten sammeln, sind in dieser Hinsicht kein Ersatz.“