PÜRSÜN: Behindertengleichstellungsgesetz ist nur absolutes Minimum

  • Veränderungen sind nicht ausreichend
  • Koalition berücksichtigt Erkenntnisse aus Anhörung nicht

 

WIESBADEN – In der Landtagsdebatte zur Zweiten Lesung des Behindertengleich-stellungsgesetzes hat der sozialpolitische Sprecher der Freien Demokraten, Yanki PÜRSÜN, die Nachbesserungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs als nicht ausreichend kritisiert. „In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde massiv kritisiert, dass die Stellung der Behindertenbeauftragten in den größeren Kommunen hätte verbindlicher gestaltet werden sollen. Das hätten wir Freie Demokraten auch für sinnvoll erachtet.“

Pürsün weiter: „Unverständlich ist auch, dass Schwarz-Grün keine Schlichtungsstelle, wie es sie auf Bundesebene gibt, ins Gesetz schreibt. Sehr nachvollziehbar war auch der Wunsch der Interessenvertretungen, dass die behinderten Menschen im Inklusionsbeirat die Mehrheit haben, damit nicht Beschlüsse gegen ihren Willen gefasst werden können. Solche Änderungen hätten wir uns auch gewünscht.“

Pürsün abschließend: „Das, was heute als Entwurf vorgelegt wurde, ist das absolute Minimum. Es ist ein Fortschritt, aber auf sehr niedrigem Niveau. Wir Freie Demokraten enthalten uns daher dieser unzureichenden Fassung. Im Übrigen hätten wir uns gewünscht, dass das ganze Verfahren besser gelaufen wäre. Die Koalitionsfraktionen hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode einer Anhörung verweigert. Als dann die Oppositionsfraktionen eine Anhörung alleine durchführten, offenbarten sich erhebliche Mängel des damaligen, sehr eilig eingebrachten Gesetzentwurfs. Die Koalition zog ihn daraufhin zurück und brachte ihn in dieser Legislaturperiode erneut ein. Inzwischen ist die offizielle Anhörung im sozialpolitischen Ausschuss endlich durchgeführt worden. Mit ihrem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen nach dieser Anhörung nochmals nachgebessert. Wir hätten uns von Anfang an ein Gesetzgebungsverfahren gewünscht, wie es üblich und angemessen ist.“