Promotionsrecht

 

  • Bedeutende Rolle der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Lehre und Forschung unbestritten
  • Hessischer Sonderweg zum Promotionsrecht missachtet die Empfehlungen des Wissenschaftsrates
  • Gefahr, dass Promotionen jenseits von Hessen nicht anerkannt werden

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum hessischen Promotionsrecht erklärte die hochschulpolitische Sprecherin, Nicola BEER: „Die bedeutende Rolle der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) in Deutschland ist unbestritten, nicht nur mit Blick auf Durchlässigkeit unseres Bildungssystems, sondern auch hinsichtlich der angewandten Forschung. Klar ist für uns Freien Demokraten ebenso, dass geeignete Studierende der HAWs dieselben Möglichkeiten auf eine Promotion haben, wie dies bei geeigneten Studierenden der Universitäten der Fall ist. Hier waren sie in der Vergangenheit leider häufig benachteiligt. Doch diese Benachteiligung beseitigt man durch die Stärkung der Kooperativen Promotionen und nicht durch einen experimentellen Sonderweg des Landes Hessen.“

Weiter erklärte Beer:

„Die Zweifel an der nachhaltigen Qualität des nun gewählten Weges konnten auch in der heutigen Plenardebatte nicht ausgeräumt werden. Vor allem, da Schwarz-Grün darauf verzichten, den Wissenschaftsrat zur Qualitätssicherung einzubeziehen. Damit besteht die Gefahr, dass die in Hessen an HAWs erworbenen Promotionen in der Wissenschafts-Community und darüber hinaus nicht als gleichwertig akzeptiert werden.

Es wird sogar außer Acht gelassen, dass der Wissenschaftsrat die Verleihung des Promotionsrechts an Hochschulen nur dann empfiehlt, wenn strukturell, personell und finanziell die notwendigen Bedingungen für das Forschungsumfeld von Promovierenden  gegeben sind. Er weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass dies mehr ist, als die Summe von Aktivitäten Einzelner in der Forschung. Trotzdem macht sich nach dem schwarz-grünen Modell die Forschungsstärke einer HAW-Fachrichtung allein an den mindestens 12 Personen fest, die ein Promotionszentrum bilden. Deren Forschungsstärke wird allein an der Anzahl der Publikationen und der Höhe der eingeworbenen Drittmittel festgemacht. Ob überhaupt eine Kohärenz der Arbeitsfelder der mindestens 12 Professorinnen und Professoren, so dass eine Fachrichtung vorliegt, kann sogar das Ministerium allein entscheiden, also ohne dass es zwingend eines externen Gutachtens zu den bisherigen Forschungsleistungen bedarf. Dabei kann die Skepsis an der Qualitätssicherung des Promotionsrechtes an HAWs auch nicht dadurch beseitigt werden, dass die Anforderungen bezüglich der vorgelegten Promotionsarbeiten selbst konkretisiert und dadurch verbindlicher werden.

Die Freien Demokraten werden weiter darauf dringen, den Wissenschaftsrat in die Evaluation des eingeschlagenen Weges einzubeziehen, damit aus dem hessischen Sonderweg keine Sackgasse wird. Denn Promotionen brauchen unabdingbar Qualität, gerade angesichts der nahezu inflationären Tendenz bei der Vergabe von Doktortiteln. Diese Qualität zu sichern ist im Interesse aller – der Promovierten, der Wissenschaft und auch der Gesellschaft als Ganzes.“