PROMNY zur Schulplatzvergabe für weiterführende Schulen

24.05.2019

Wiesbaden – „Jedes Jahr führen insbesondere in Großstädten und in Ballungsräumen die Entscheidungen zur Schulplatzvergabe zu Unstimmigkeiten bei Eltern, Schülerinnen und Schülern. Die Vergabeentscheidung sind hochemotionale Angelegenheiten. Die Aufhebung eines Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes und die Rücküberweisung des Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2721/16) führt zu einer erneuten Erörterung vor dem VGH. Es wird deutlich, dass viele Fragen zu den Verfahren und zur Vergabe unbeantwortet im Raum stehen”, so Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

PROMNY weiter:

„Wir Freien Demokraten haben vor diesem Hintergrund einen Berichtsantrag in den Kulturpolitischen Ausschuss eingebracht, weil wir wissen möchten, wie die Verfahren zur Schulplatzvergabe tatsächlich ausgestaltet sind, zu welchen Problemen diese in der Vergangenheit geführt haben und in wie vielen Fällen Rechtsmittel eingelegt wurde. Es ist unabdingbar, dass die ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren gewährleistet wird. Hierauf hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss hingewiesen.“