PROMNY zur digitalen Bildung
- Digitale Bildung gehört ins Schulgesetz
- Freie Demokraten legen Entwurf vor
- Schüler sollen mit neuen Medien produktiv werden
WIESBADEN – „Die Corona-Krise hat die Versäumnisse und Schwächen unseres Bildungssystems wie in einem Brennglas zum Vorschein gebracht“, sagt Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Von einem auf dem anderen Tag mussten Kinder zu Hause bleiben, von „Homeschooling“ und „unterrichtsersetzenden Lernsituationen“ war die Rede. An vielen Schulen musste improvisiert werden, viele Schulleitungen und Lehrkräfte zeigten ein hohes Maß an Eigeninitiative, um digitalen Unterricht zu ermöglichen. „Für uns Freie Demokraten ist klar: An der digitalen Bildung kommt man nicht vorbei. Damit sie funktioniert, braucht es eine Veränderung im Großen“, sagt Promny. Die Fraktion legt daher in der heutigen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf vor, der digitale Bildung im Schulgesetz verankert. „Dabei bleibt das Bürgerrecht auf Bildung unangefochtene Grundlage. Es muss analog wie digital gewährt werden.“ Das sei vor allem dann wichtig, wenn kein Unterricht im Schulgebäude stattfinden könne.
„Bei digitaler Bildung geht es nicht nur um eine Reflexion des Medienkonsums, die mit der Medienerziehung bereits im Schulgesetz hinterlegt ist“, erklärt Promny. „Es geht darum, vielseitig mit neuen Medien zu arbeiten und neue Kompetenzen zu erwerben. Schülerinnen und Schüler können beispielsweise ein Thema fächerübergreifend bearbeiten, dazu eine Präsentation hochladen und eine Online-Debatte führen“, sagt Promny. Er ist überzeugt: „Die Nutzung digitaler Lehr- und Lernangebote ist notwendig, um den Bildungsauftrag in der digitalen Welt vollumfänglich wahrnehmen zu können.“ Zudem ermögliche die Nutzung der digitalen Systeme eine passgenauere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. „Daher wollen wir im Schulgesetz festschreiben, dass es zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags auch digitale Lehr- und Lernsysteme braucht. Die Vorteile der digitalen Bildung nutzen zu können, muss zum regulären Bestandteil der Unterrichtsarbeit werden und darf nicht länger eine Ausnahme bleiben.“
Daran anschließend seien noch viele weitere Schritte in Richtung digitale Bildung notwendig, betont Promny. „Ich denke besonders an die Chancengerechtigkeit, die nur durch die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten wie Tablets gewährleistet werden kann. Und es geht darum, dass endlich alle Schulen an das Schulportal angeschlossen werden können. Mit der Verankerung im Schulgesetz wird eine große Hürde genommen, damit die digitale Bildung an Hessens Schulen endlich richtig durchstarten kann.“