PROMNY zum hessischen Schulgesetz

26.05.2020
  • Digitale Bildung muss umfassend behandelt werden
  • Freie Demokraten fordern Landesmittel für Endgeräte
  • Support braucht technische Mindeststandards

WIESBADEN – „Die Opposition erlebt im Kleinen, was die Schulen, Lehrkräfte, Kinder und Eltern seit Beginn der Corona-Krise mitmachen: Informationen kommen last Minute“, stellt Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich der heutigen Plenardebatte zum hessischen Schulgesetz fest. Erst wenige Tage vor der Sitzung lag der 53 Seiten umfassende Entwurf der Koalition aus CDU und Grünen zum hessischen Schulgesetz vor, obwohl die Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen infolge der Krise lange bekannt war. „Interessanterweise gibt es aber ein Thema, das in dem umfassenden Entwurf gar nicht berücksichtigt ist, sieht man von Regelungen für Prüfungen oder Konferenzen in elektronischer Form ab: das digitale Lernen“, erklärt Promny. „Daher haben wir uns entschieden, den Gesetzentwurf mit einem eigenen Antrag zu begleiten. Denn eines macht der vorliegende Gesetzentwurf deutlich: Es wird auf absehbare Zeit keinen normalen Stundenplan, keinen normalen Präsenzunterricht in den Schulen geben.“

Digitale Bildung muss nach Überzeugung der Freien Demokraten endlich umfassend behandelt werden. Nach der Vorlage eines Gesetzentwurfs zur digitalen Bildung im vergangenen Plenum folgt nun ein weiterer Vorstoß. „Dass die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten wie Tablets grundlegend ist, darüber herrscht wohl weitgehend Einigkeit. Keine Einigkeit scheint aber darüber zu herrschen, wie und wann die Endgeräte ausgegeben werden und an wen sie gehen. Hierfür haben wir nun einen konstruktiven Vorschlag gemacht. Wir Freie Demokraten fordern, dass ergänzend zum Programm des Bundes Landesmittel aus dem Nachtragshaushalt für die Anschaffung digitaler Endgeräte bereitgestellt werden“, sagt Promny. „Sofern in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land eine Erhöhung der Mittel um zehn Prozent vorgesehen ist, halten wir es für notwendig, diese zumindest zu verdoppeln.“ Wichtig sei zudem, dass die Schülerinnen und Schüler schnell und unbürokratisch mit den Geräten ausgestattet werden. „Spätestens nach den Sommerferien müssen die Endgeräte bei den Schülerinnen und Schülern sein, um die Beeinträchtigung der Chancengerechtigkeit durch die Corona-Krise wenigstens im neuen Schuljahr so gering wie möglich zu halten“, macht Promny klar. Entscheiden, an wen die Endgeräte gehen, sollten dabei die Schulen. „Sie wissen am besten, welche ihrer Schülerinnen und Schüler Geräte benötigen.“

Der bildungspolitische Sprecher ergänzt: „Langfristig müssen auch Wartung und Support der Endgeräte organisiert werden. Die Wartung der Geräte kann nicht die Aufgabe der schulischen IT-Beauftragten sein, die ohnehin schon überlastet sind. Zudem braucht es endlich technische Mindeststandards für den Support.“