PROMNY: Schwarz-rote HGO-Novelle ist Reform ohne Datengrundlage

- Freies Ermessen statt Evidenz
- Innenminister kann Behauptungen nicht belegen
- Schwarz-rotes Gesetz geht zu Lasten des Wählerwillens
Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, erneuert nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses seine Kritik an den Plänen der Landesregierung, das Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen zu ändern: „Der Innenminister hat heute eingestanden, dass die Landesregierung keine flächendeckenden Daten für ihre geplante Gesetzesänderung erhoben hat. Es gibt weder Daten, die die Behauptung der Landesregierung belegen, dass die Kommunalparlamente zersplittert seien, noch konnte Roman Poseck Daten vorlegen, die zeigen, dass das Verfahren nach d‘Hondt geeignet wäre, einer angeblichen Zersplitterung entgegenzuwirken.“
Um aufzuklären, auf welcher Grundlage die Pläne von Schwarz-Rot basieren, haben die Freien Demokraten einen Dringlichen Berichtsantrag eingebracht. Dazu sagt Promny: „Nach Auffassung des Innenministers bedarf eine Gesetzesänderung, die zu Lasten des Wählerwillens geht, scheinbar nicht einmal einer Datenerhebung. Schwarz-Rot trifft Entscheidungen nach freiem Ermessen und lässt sich auch durch Warnungen von Experten nicht von seinen Plänen abbringen. Denn die Mehrheit der angehörten Rechtswissenschaftler sieht die Einführung des Sitzzuteilungsverfahrens von d’Hondt als verfassungsrechtlich äußerst problematisch bis sogar verfassungswidrig.“
Promny betont: „Die bisher genutzten Sitzzuteilungsverfahren haben verfassungsrechtlichen Überprüfungen bislang standgehalten. Warum die Landesregierung das Sitzzuteilungsverfahren dennoch ändern will, ist offenkundig – es geht um pures Eigeninteresse.“ Das Auszählverfahren nach d´Hondt schwäche nämlich kleinere Parteien und Wählergruppen zu Gunsten von größeren Parteien. Dass dies zu Lasten der demokratischen Pluralität gehe, scheine die Landesregierung nicht von ihren Plänen abzuhalten. Promny ergänzt: „Schwarz-Rot trägt dem Wahlgrundsatz der so genannten ‚Erfolgswertgleichheit‘ nicht ausreichend Rechnung. Nach diesem Grundsatz müssen sich die einzelnen Wahlstimmen auch im Ergebnis mit dem gleichen Gewicht niederschlagen. Das Verfahren nach Saint-Laguë/Schepers entspricht der Erfolgswertgleichheit am besten, da es eine proportionale Sitzverteilung sicherstellt und gewährleistet, dass langfristig keine Partei systematisch bevorzugt oder benachteiligt wird.“