PROMNY: Schwarz-Grün lehnt Recht auf Bildung in Verfassung ab
- Recht auf Bildung muss Verfassungsrang haben
- Aufnahme in Verfassung stärkt Chancengerechtigkeit
- Für Freie Demokraten gilt Recht auf Bildung für alle
„Das Recht auf Bildung gehört in die Hessische Verfassung. Das hat nicht zuletzt die Corona-Krise deutlich gemacht. Diesen wichtigen Schritt hat Schwarz-Grün blockiert“, erklärt Moritz PROMNY, bildungspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Gestern wurde im Plenum in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Freien Demokraten zum Recht auf Bildung debattiert. Promny erläutert die juristischen Gründe für den Vorstoß der Freien Demokraten, das Recht auf Bildung in der Verfassung zu verankern: „Durch die Aufnahme des Rechts auf Bildung in der Verfassung entsteht ein neues Recht von Landesverfassungsrang. So hätte endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen und Kohärenz mit internationalem und europäischem Recht hergestellt werden können. Auch die Experten-Anhörung zu diesem Thema hat gezeigt: Es ist sinnvoll, ein Recht auf Bildung in der Verfassung explizit zu verankern.“
Promny betont: „Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass das Recht auf Bildung für jeden Einzelnen gelten muss – von der Kita bis zum lebenslangen Lernen. Die Verfassungsänderung hätte für mehr Chancengerechtigkeit sorgen und die individuelle Förderung für jeden Menschen sichern können. Diese Chance hat die Landesregierung nun vertan.“