PROMNY: Naturschutzgesetz erweitert Rechte des Landes unnötig
- Freie Demokraten haken bei kritischen Punkten nach
- Schwarz-Grün greift tief ins Eigentum ein
- Jagd und Forstwirtschaft werden erschwert
Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag halten an ihrer Kritik am Entwurf des Naturschutzgesetzes fest. „Die Landesregierung weitet die Rechte des Landes und der Naturschutzbehörden unnötig stark aus, kann dafür aber keine inhaltlichen Gründe dafür nennen“, kritisiert Moritz PROMNY, der die Freien Demokraten heute in der Sitzung des Umweltausschusses des Landtags vertreten hat. Dort wurde nicht nur die Anhörung des Gesetzes ausgewertet, sondern auch ein Dringlicher Berichtsantrag zu den Auswirkungen des Naturschutzgesetzes behandelt. Die Freien Demokraten hatten darin mit ihren Fragen Kritikpunkte aus der Anhörung aufgegriffen. „Das Land sichert sich Vorkaufsrechte für Biotopflächen, obwohl es keine Hinweise gibt, dass Biotope in privater Hand in einem schlechteren Zustand wären. Ebenso wenig kann die Landesregierung begründen, warum die Obere Naturschutzbehörde nun auch Handlungen wie Lärm- und Lichterzeugung sowie Entwässerungen nicht nur innerhalb, sondern auch im Umfeld von Naturschutzgebieten untersagen darf“, erklärt Promny.
Promny sieht darüber hinaus keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Schutz von Schwarzstorchhorsten stark ausgeweitet werden soll. „Beim Schutz des Schwarzstorchs wie auch des Rotmilans ist Hessen bislang recht erfolgreich. Es gibt also keinen zwingenden Grund, den Artenschutz noch gesetzlich auszuweiten. Wenn in einem Radius von 300 Metern um einen Horst Jagd und forstwirtschaftliche Arbeiten verboten werden sollen, werden Forstbetriebe und Jägerschaft unnötig stark eingeschränkt. Des Ausmaßes dieser Einschränkungen, die nichts anderes sind als ein tiefer Eingriff ins Eigentum, ist sich Schwarz-Grün offenbar nicht bewusst.“
Promny erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Kritik des Städte- und Gemeindebundes am Gesetzentwurf der Landesregierung. „Die Kommunen weisen zurecht darauf hin, dass es zu Auswirkungen auf den Schulbus- und Wirtschaftsverkehr kommen kann, weil Verbindungsstraßen zugunsten des Amphibienschutzes gesperrt werden können. Mit großräumigen Umleitungen wird dem Umweltschutz aber ein Bärendienst erwiesen.“