PROMNY: Land zwingt Privatschulen zum Verstoß gegen das Grundgesetz

20.12.2024
  • Freie Demokraten klagen gegen Ersatzschulfinanzierungsgesetz
  • Privatschulbesuch darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen
  • Finanzielle Unterstützung durch das Land ist zu gering

Die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag klagt gegen das hessische Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Der Verfahrensbevollmächtigte Professor Dr. Wilfried Kügel hat heute beim hessischen Staatsgerichtshof die Klageschrift ­– formal: den Normenkontrollantrag – eingereicht. Aus Sicht der Freien Demokraten wird das Land mit dem neu gefassten und in diesem Jahr in Kraft getretenen Gesetz einer wesentlichen Verpflichtung nicht gerecht: „Das Land muss die Privatschulen angemessen finanziell ausstatten. Genau das ist aber nicht der Fall“, kritisiert Moritz Promny, bildungspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Die Privatschulen haben laut Gesetz einen Anspruch auf 80 Prozent der Kosten staatlicher Schulen. Dieses Ziel wird aber durch ein neues Berechnungsmodell eindeutig verfehlt – tatsächlich werden nur etwa 70 Prozent der Kosten gedeckt. „Die Schulen in privater Trägerschaft sind deswegen gezwungen, höhere Schulgelder zu verlangen, was viele Familien ausschließt und den Grundsatz der Chancengerechtigkeit verletzt. Die Schulen werden somit zum Verstoß gegen das Grundgesetz gezwungen, das eine Auswahl nach finanziellen Möglichkeiten untersagt. Jedes Kind soll nämlich die Möglichkeit haben, eine Privatschule zu besuchen“, erläutert Promny. „Die freie Schulwahl ist ein wesentlicher Aspekt von Chancengerechtigkeit. Die Auswahl der Schule darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Jede Familie sollte die Schule auswählen können, die am besten zu ihrem Kind passt.“ 

Promny erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Schulen in privater Trägerschaft den öffentlichen Bildungsauftrag genauso wie staatliche Schulen erfüllen und unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. „Mit mehr als 200 Schulen in privater Trägerschaft und rund 60.000 Schülerinnen und Schülern bereichern Ersatzschulen in Hessen die Bildungslandschaft durch besondere pädagogische Ansätze – sei es durch Waldorf-Konzepte, internationale Ausrichtung oder kirchliche Trägerschaft. Diese Vielfalt ist ein unschätzbarer Gewinn, der nicht durch eine mangelhafte Finanzierung gefährdet werden darf.“

Der bildungspolitische Sprecher sieht die Landesregierung auf einem problematischen Kurs: „Nach den juristischen Niederlagen, die Schwarz-Grün vor dem Staatsgerichtshof erlitten hat, droht nun auch Schwarz-Rot eine Schlappe. Die Landesregierung handelt nicht verfassungskonform.“