PROMNY: BVG-Entscheidung ist klares Zeichen gegen übermäßige Überwachung

Justitia
  • Hessisches Verfassungsschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig
  • Balance zwischen Freiheit und Sicherheit wahren
  • Landesregierung muss Eingriffe in Privatsphäre streng begrenzen 

„Das Bundesverfassungsgericht hat ein starkes Zeichen für den Schutz der Grundrechte vor übermäßiger staatlicher Überwachung durch Geheimdienste gesetzt“ – mit diesen Worten kommentiert Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser zufolge verstoßen mehrere Regelungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes gegen das Grundgesetz, konkret gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass im Bereich der inneren Sicherheit klare Grenzen gesetzt werden müssen, um die Freiheit und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. „Der Hessische Verfassungsschutz darf nicht zum Instrument unkontrollierter Überwachung werden. Maßnahmen müssen stets transparent und verhältnismäßig sein, um das Vertrauen in staatliche Institutionen zu wahren. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss gewahrt werden. Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern muss der Freiheit der Menschen dienen“, erklärt Promny und ergänzt: „Die Landesregierung ist jetzt zum Nachbessern aufgefordert, um Eingriffe in die Privatsphäre streng zu begrenzen.“