Polizeitbeauftragter

20.03.2013

GREILICH: Opposition kopiert eigenen Gesetzesentwurf von 2010 – Kein Interesse, sich über die Arbeit der bestehenden Instanzen zu informieren

„Pünktlich zum Wahlkampf gräbt die hessische Opposition einen alten Gesetzesentwurf aus, der schon seinerzeit keine wesentliche Substanz aufzuweisen hatte, und will ihn uns notdürftig neu sortiert als Neuerung verkaufen. Der uralte Wein, der uns hier als Mogelpackung eingeschenkt werden soll, schmeckt heute wie damals allerdings eher nach Essig. Denn es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, den alten Entwurf aus dem Frühjahr 2010 maßgeblich zu erneuern. Lediglich die Abfolge der Paragrafen wurde verändert. Ansonsten findet sich erneut der Versuch, unter dem Deckmantel der Transparenz Zuständigkeiten zu verwischen und aufzuweichen. Parallelinstanzen mit politischem Kontrollauftrag braucht der Rechtsstaat aber nicht. Daran hat sich seit 2010 auch nichts verändert“, erklärte Wolfgang GREILICH, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Greilich:

„Für die rechtstaatliche Kontrolle der Exekutivbehörden existieren in unserem Land klare und unmissverständliche Zuständigkeiten und Instanzenwege. Dabei ist immanent, dass eine Behörde zunächst selbst ihr Verhalten korrigieren können muss. Im Falle von Vorwürfen gegen die Polizei ermitteln sowohl interne, unabhängige Instanzen wie auch die dritte Gewalt in Form der Staatsanwaltschaft. Erst kürzlich kam im Falle eines behaupteten Vorfalls die unabhängige interne Untersuchung zu dem Ergebnis, dass sich die Vorwürfe gerade nicht bestätigen ließen. Jetzt kann man natürlich immer neue Beauftragte fordern, die das noch einmal neben allen bereits bestehenden Instanzen untersuchen. Zielführend ist das jedoch nicht unbedingt.

Am gravierendsten ist jedoch, dass die Oppositionsfraktionen offenkundig überhaupt kein Interesse haben, sich die Arbeit der bereits bestehenden Instanzen einmal vor Ort anzuschauen! Die FDP-Fraktion hat sich auf Einladung des Ansprechpartners der Polizei bei einem Besuch vor Ort persönlich ein Bild von seiner Arbeit gemacht. Vergleichbares ist seitens der Opposition meines Wissens bislang noch immer nicht geschehen. Der alte Gesetzentwurf von 2010 wird durch das durchschütteln der Vorschriften nicht besser und der angebliche Bedarf, der schon damals nicht gegeben war, ist auch heute nicht zu erkennen, weshalb wir das Gesetz auch dieses Mal ablehnen werden.“