Polizeirecht

Geplante Ausweitung des Einsatzes der Body-Cams genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht – Schwarz-Grün muss Gesetzentwurf dringend überarbeiten

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, durch den erhebliche Änderungen im Hessischen Polizei- und Melderecht erfolgen sollen, erklärte der innenpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Die von Schwarz-Grün ‎geplanten Änderungen sind heute bei allen Fachleuten, die sich mit dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung befassen, glatt durchgefallen. Insbesondere der Hessische Datenschutzbeauftragte hat ganz klar dargestellt, dass der Entwurf in seiner bestehenden Fassung gegen Verfassungsrecht verstößt. Dadurch, dass die Nutzung der Body-Cams nicht mehr nur bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben, sondern schon erheblich früher möglich wird, wird einer Daueraufnahme in Bild und Ton Tür und Tor geöffnet.“

Weiter erklärte Greilich:

„Grundsätzlich halten wir die Body-Cam nach wie vor für ein geeignetes Mittel, um Übergriffe auf Polizeibeamte zu verhindern. Daher haben auch die Freien Demokraten den derzeitigen Einsatz unter klaren, restriktiven Voraussetzungen stets mitgetragen. ‎Wenn nun jedoch die sehr ausgewogene und verhältnismäßige Regelung, die für die Vollzugspolizei funktioniert, zugleich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützt und im Übrigen mit dem Datenschutzbeauftragten eng abgestimmt war, nun durch eine faktische Dauerüberwachung ersetzt werden soll, können und werden wir dies nicht mittragen.

‎Die früher bei solchen Themen so lautstark agierenden Grünen müssen sich fragen lassen, warum sie alle ihre vermeintlichen Bedenken gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung jetzt mit diesem Gesetzentwurf in Hessen über Bord werfen und eine Dauerüberwachung an der Seite der CDU einführen wollen. Sollte die Koalition bei der vorgelegten Regelung bleiben, ist ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht vorprogrammiert. Eine verfassungswidrige und damit unwirksame Regelung gibt gerade der Polizei Steine statt Brot. Die seinerzeit im Alleingang von einer CDU-Mehrheit gegen die warnende Stimme der FDP beschlossene erste Regelung zum Einsatz von Kennzeichenlesegeräten, die durch das Bundesverfassungsgericht erwartungsgemäß kassiert wurde, sollte eine Lehre nicht nur für CDU, sondern auch für ihren Koalitionspartner sein.“