Polizei-Auslandseinsätze

27.06.2012

GREILICH: Eingespieltes Verfahren nicht gefährden – gesetzliche Regelung nicht zwingend notwendig
Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.

„Für die freiwillige Teilnahme hessischer Polizeibeamtinnen und –beamter an Auslandseinsätzen gibt es dank des bewährten und eingespielten Verfahrens zwischen Bund und Ländern nach ganz überwiegender Aussage der in der Praxis Betroffenen keinen Bedarf für ein eigenes Gesetz“, erklärte der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich:

„Versorgungslücken für die hessischen Beamtinnen und Beamten, die freiwillig durch ihre hervorragende Arbeit im Ausland ein ausgezeichnetes Bild der hessischen Polizei zeichnen, existieren nicht. Die hessischen Beamtinnen und Beamten sind nicht nur versorgungsrechtlich nach geltender Praxis ausgezeichnet abgesichert. Auch ein zwingender Bedarf für eine gesetzliche Regelung zur Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Landespolizei konnte im parlamentarischen Verfahren nicht bestätigt werden, sodass es auch keines eigenen Rückholrechts des Parlaments bedarf. Jeder Polizist und jede Polizistin im Auslandseinsatz kann jederzeit selbst den Einsatz eigenverantwortlich und ohne jeden Nachteil eigenverantwortlich beenden.“

„Mit der vorübergehenden Abordnung von Freiwilligen an die Bundespolizei durch die Bundesländer und deren Entsendung in das Ausland durch den Bund trägt Hessen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen bei. Ein eigenständiges Rückholrecht für den Hessischen Landtag käme einer außenpolitischen Kompetenzanmaßung gleich, die wir nicht mittragen können.“, sagte Greilich.