Pflegegesetz

02.02.2012

MICK: Gesetzentwurf der Regierungskoalition bringt substanzielle Verbesserungen der Betreuungs- und Pflegelandschaft in Hessen
Alle betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur.

Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für ein Mehr an qualitätsbewusster und am Menschen orientierter Pflege. Wir wollen die Versorgungsstrukturen weiter entwickeln und zugleich die hervorragende Arbeit der Betreuungs- und Pflegekräfte, der Einrichtungsleitungen und der Träger unterstützen“, so Hans-Christian MICK, Sozialpolitiker der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Zur heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs, den die Regierungsfraktionen von FDP und CDU gemeinsam eingebracht haben, sagte Mick weiter:

„Aus der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf haben wir verschiedene Anregungen aufgegriffen und in unseren Gesetzentwurf einfließen lassen. Das war uns sehr wichtig, weil der Mensch im Mittelpunkt unseres Gesetzes stehen soll. Als Liberale in Regierungsverantwortung wollen wir substanzielle Verbesserungen in der hessischen Betreuungs- und Pflegelandschaft erreichen. Dazu gehört, dass wir die Bürokratie auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzen und den Trägern sowie Pflegekräften mehr Zeit geben für das, was wirklich wichtig ist: die Pflege der Menschen. Wir möchten vor allem auch, dass die Rechte von Betreuungs- und Pflegebedürftigen gestärkt und die Mitspracherechte von Angehörigen verbessert werden. Beides kennzeichnet unseren sehr guten und innovativen Gesetzentwurf.“