Pflegegesetz

07.03.2012

MICK: Gesetzentwurf der Regierungskoalition bringt substanzielle Verbesserungen der Betreuungs- und Pflegelandschaft in Hessen
„Alle betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur.“

„Mit unserem Gesetz sorgen wir für mehr qualitätsbewusste und am Menschen orientierte Pflege. Wir wollen die Versorgungsstrukturen weiter entwickeln und zugleich die hervorragende Arbeit der Betreuungs- und Pflegekräfte, der Einrichtungsleitungen und der Träger unterstützen“, so Hans-Christian MICK, Sozialpolitiker der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Zur heutigen Verabschiedung des Hessischen Betreuungs- und Pflegegesetzes (HBPG) sagte Mick weiter:

„Aus der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf haben wir verschiedene Anregungen aufgegriffen und einfließen lassen. Das war uns sehr wichtig, weil der Mensch im Mittelpunkt unseres Gesetzes steht. Als Liberale in Regierungsverantwortung wollen wir substanzielle Verbesserungen in der hessischen Betreuungs- und Pflegelandschaft erreichen. Dazu gehört, dass wir die Bürokratie auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzen und den Trägern sowie Pflegekräften mehr Zeit geben für das, was wirklich wichtig ist: die Pflege der Menschen. Wir stärken die Rechte von Betreuungs- und Pflegebedürftigen und verbessern die Mitspracherechte von Angehörigen.“