ÖPNV-Gesetz

31.05.2012

MÜLLER: Hessen macht ÖPNV zukunftsfest
„Die Reform des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) ist dringend erforderlich, um den ÖPNV für die Herausforderungen des demographischen Wandels zukunftsfest zu machen“

Müller weiter:

„Ein zukunftsfähiger und funktionierender ÖPNV ist in einem Transit- und Pendlerland, wie Hessen, eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, den ÖPNV zu sichern und auf die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere den demografischen Wandel anzupassen.

Untersuchungen zeigen, dass die Kosten für den ÖPNV auch durch den weiteren Ausbau von Angeboten steigen werden. Daher müssen wir schon jetzt die Strukturen so verändern, dass wir auch in fünf Jahren das hervorragende Angebot im ÖPNV aufrecht erhalten können. Die Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz in den Landtag eingebracht, das im Dialog mit allen Betroffenen und Beteiligten erarbeitet worden ist. Ziel des Gesetzes ist Effizienzreserven zu erschließen, die es unbestritten gibt, und so den ÖPNV zukunftsfest zu machen. Insbesondere der ländliche Raum wird von dieser Neuregelung profitieren, da Einsparungen, die ohne das Gesetz notwendig wären vor allem zu Lasten des ÖPNV im ländlichen Raum gingen.

Das Gesetz schafft unter anderem die Möglichkeit, dass sich die zahlreichen lokalen Nahverkehrsorganisationen, von denen wir in Hessen im Augenblick 26 haben, im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsame Schwerpunkte bilden können und somit im Bereich der Verwaltung Einsparungen erzielen können. Wir sind sicher, dass dieses Gesetz den ÖPNV für die nächsten Jahre sichert und die Qualität des derzeitigen Systems erhält, ohne dass Land oder Kommunen finanziell überfordert werden.“