NSU-Untersuchungsausschuss

  • Aufarbeitung muss weiter gehen
  • Verfassungsschutz braucht wirksame parlamentarische Kontrolle
  • Schwarz-Grün hat aus Fehlern des Verfassungsschutzes in Hessen nicht gelernt

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Linksfraktion zum Abschlussbericht des NSU Untersuchungsausschusses erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „ In der kommenden Woche diskutiert der Hessische Landtag den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses und die abweichenden Berichte von SPD, LINKEN und FDP. Wie auch schon andere Untersuchungsausschüsse des Bundestages bzw. anderer Landtage hat der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags festgestellt, dass es Korrekturbedarf bei der Arbeit verschiedener Sicherheitsbehörden und in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gibt. Es ist die vordringliche Aufgabe der Politik, diese Fehler zu beheben und alles dafür zu tun, dass sich eine solche Mordserie in Deutschland nicht wiederholen kann. Weder der Bericht des Ausschusses noch das Urteil des OLG München kann das Leid der Opfer und Hinterbliebenen vergessen machen. Die politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Taten des NSU muss weitergehen.“

Hahn weiter: „Die Freien Demokraten haben ergänzend zum Bericht von Schwarz-Grün weitere Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern. Aus unserer Sicht bedarf es weiterer Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission, wie beispielsweise Zutrittsrecht zu den Dienststellen und Befragungsrecht der Mitarbeiter.  Zusätzlich, und das wäre eine Konsequenz aus den Feststellungen des NSU-Untersuchungsausschusses, bedarf es klarer Regelungen zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung, um künftig das Ermessen der Landesregierung, wann und was sie der Parlamentarischen Kontrollkommission berichtet, zu Gunsten der parlamentarischen Kontrolle, einzugrenzen. Deshalb sollte auch der Verdacht von Straftaten an und von Mitgliedern des Landesamtes für Verfassungsschutz, wenn sie in Ausübung des Dienstes begangen wurden oder – außerdienstlich begangen – geeignet sind, die Dienstausübung ernsthaft zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Dienstes ernsthaft zu berühren, als Vorgang von besonderer Bedeutung definiert werden. Damit hätte der Innenminister Bouffier die Parlamentarische Kontrollkommission frühzeitig und umfassend über die Causa Temme unterrichten müssen.“

„Leider hat Schwarz-Grün in Hessen bisher nur wenig Interesse gezeigt, aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes wurden die Empfehlungen der Expertenkommission kaum beachtet. Auch die Änderungsvorschläge der Freien Demokraten zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wurden abgelehnt. Somit besteht in Hessen weiterhin Handlungsbedarf, wenn wir aus den Taten des NSU Lehren ziehen wollen“, so Hahn abschließend.