NSU-Untersuchungsausschuss

14.09.2015

Nach den heutigen Zeugenvernehmungen dreier Polizeibeamten des Polizeipräsidium Nordhessen erklärte der FDP Obmann im Untersuchungsausschuss 19/2 René ROCK: „Es ist deutlich geworden, dass der damalige Verfassungsschützer Andreas T. sowohl den Leichnam von Halit Yozgat als auch das Blut auf dem Tresen hätte wahrnehmen können bzw. vielleicht‎ sogar müssen.

Es wird in den kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses durch weitere Zeugenvernehmungen – auch von Andreas T. – dieser Frage nachgegangen werden.“