NSU-Untersuchungsausschuss
Nach den heutigen Zeugenvernehmungen dreier Polizeibeamten des Polizeipräsidium Nordhessen erklärte der FDP Obmann im Untersuchungsausschuss 19/2 René ROCK: „Es ist deutlich geworden, dass der damalige Verfassungsschützer Andreas T. sowohl den Leichnam von Halit Yozgat als auch das Blut auf dem Tresen hätte wahrnehmen können bzw. vielleicht sogar müssen.
Es wird in den kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses durch weitere Zeugenvernehmungen – auch von Andreas T. – dieser Frage nachgegangen werden.“