NPD-Verbot

23.03.2015

RENTSCH: Dummheit kann man nicht verbieten, man muss sie politisch bekämpfen – Mahnungen der FDP an andere Parteien und Bundesländer bestätigen sich

Anlässlich des heutigen Berichts, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat im NPD-Verbotsverfahren aufgefordert hat, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen, erklärte der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Als einzige Partei hat die FDP stets vor den Risiken des Scheiterns eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. Denn egal wie sehr uns das rechtsextreme Gedankengut der NPD abstößt und wir uns ein politisches Scheitern der Nationalisten wünschen, stand für uns stets die Tatsache im Vordergrund, dass ein Scheitern ein Bärendienst für den Rechtsstaat wäre und das rechte Lager stützen würde. Statt eines Verbotsantrags, dessen Ausgang stets äußerst ungewiss war, haben die Freien Demokraten auf den politischen Kampf gegen Rechtsextreme gesetzt. Für uns bleibt es nach der heutigen Aufforderung des Bundesrats dabei: Dummheit kann man nicht verbieten, aber man kann sie politisch bekämpfen.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Der heutige Beschluss des Gerichts zeigt, dass die Enthaltung Hessens, für die maßgeblich der ehemalige stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn im Bundesrat verantwortlich war, richtig gewesen ist. Wir haben die anderen Bundesländer darauf hingewiesen, dass sie besser ganz genau prüfen sollten, ob sie wirklich diesen Weg nach Karlsruhe gehen. Denn wird die NPD in Karlsruhe oder was noch viel schlimmer ist, in Straßburg, bestätigt, dann ist dies gültige Rechtslage. In diesem Fall hätten die anderen Parteien und Landesregierungen den Rechten in die Karten gespielt. Wir machen uns dafür stark, dass Straftaten aus dem rechten Spektrum hart verfolgt und entschiedene Maßnahmen unterhalb des Parteiverbots ergriffen werden.“