Novellierung hessischer Verfassungsschutz

08.12.2011

GREILICH: FDP-Fraktion stellt Diskussionspapier zur Novellierung des hessischen Verfassungsschutzgesetzes vor
Die FDP-Landtagsfraktion hat das Sieben-Punkte-Papier am 6. Dezember 2011 beschlossen. Wörtlich hob Greilich eine Forderung aus den Vorschlägen der FDP-Fraktion hervor:

„Uns geht es u.a. darum, die Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) zu stärken. Das soll auch vor dem Hintergrund der derzeit im Fokus stehenden schrecklichen Mordserie, die Rechtsterroristen begangen haben, geschehen. So ist zu erwägen, auch in Hessen im Rahmen der Unterrichtungspflicht der Landesregierung der PKV das Recht auf Einsicht in Akten, Schriftstücke und Dateien des Landesverfassungsschutzes (LfV) einzuräumen sowie hierzu Zutritt zu den Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz zu gewähren.
Ebenso in diesen Zusammenhang gehört die Möglichkeit für die PKV, Angehörige des LfV sowie für dessen Tätigkeit zuständige Mitglieder der Landesregierung und deren Mitarbeiter zu befragen.“

Das hessische Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz vom 19.12.1990 (VerfSchutzG) habe sich insbesondere im Bereich einer effektiven parlamentarischen Kontrolle bewährt. „Doch die anstehende Evaluation des Gesetzes aufgrund seiner Befristung bis zum 31.12.2012, aber auch die jüngsten Diskussionen über die Arbeit der Sicherheitsbehörden geben Anlass, jetzt den Änderungsbedarf zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes auf breiter Basis voranzutreiben“, machte Greilich deutlich.

Die FDP-Landtagsfraktion stelle deshalb nachstehend einige Veränderungsvorschläge zur Diskussion, um mit einem ausgiebigen Meinungsaustausch die Gesetzesnovelle für das nächste Jahr vorzubereiten. „Wir freuen uns darauf, Anregungen sowohl von den Sicherheitsbehörden wie auch aus dem gesamten interessierten Umfeld, dem Bereich des Datenschutzes, der öffentlichen Verwaltung, von interessierten Bürgern, aber auch aus anderen Parteien und Fraktionen zu erhalten. Wir tun dies in der Überzeugung, dass die Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind. Während die absolute Sicherheit selbst um den Preis der völligen Aufgabe der Freiheit nicht zu realisieren wäre, steht ebenso fest, dass eine freiheitliche Gesellschaft auf Dauer nur existieren kann, wenn sie die Freiheit jedes einzelnen Bürgers durch eine ausreichende und wirkungsvolle Sicherheitsarchitektur schützt. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob das hessische Verfassungsschutzgesetz auch im Sinne des Schutzes der Freiheitsrechte der Bürger durch effektive parlamentarische Kontrolle noch verbessert werden kann“, sagte Greilich.

Download des Diskussionspapiers im PDF-Format.