Novellierung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

19.05.2010

„Mit dem Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) sollte die Bildung von sogenannte ‚Business Improvement Districts’ (BID) zur Belebung der Innenstädte erleichtert und den bestehenden BID`s Planungssicherheit gegeben werden. Bisher sind die angestoßenen Projekte insbesondere in der Stadt Gießen ein voller Erfolg. Dennoch hat sich aus der Evaluation des Gesetzes ergeben, dass bestimmte Regelungen vereinfacht werden müssen“, so Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Lenders weiter:
„Das Gesetz ist grundsätzlich als positiv zu bewerten. Es hat sich in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass insbesondere die erste Phase auf dem Weg zur Einrichtung von BIDs sehr aufwendig ist. Es ist nun vorgesehen, dass die Initiatoren schon bei Vorlage des Maßnahmenkonzeptes bei der Gemeinde von dieser die notwendigen Daten erhalten.
Darüber hinaus wird neu geregelt, dass für Grundstücke, die sich über mehr als ein Geschäftsquartier erstrecken, eine Deckelung der zu zahlenden Abgabe durch die Grundstückseigentümer vorgesehen wird. Dies führt zu einer gerechten Einzelfallberücksichtigung. Ferner wird die Planungssicherheit für die einzelnen Grundstückseigentümer verbessert.

Es hat sich gezeigt, dass durch das Gesetz eine gute Grundlage zur Stärkung der Innenstädte beschlossen wurde.

Mit den geplanten Änderungen und den Landesprogrammen, wie ‚Ab in die Mitte’ und ‚Aktive Kernbereiche’, erhalten die Akteure in den hessischen Innenstädten einen ganzen Strauß voller Möglichkeiten zur Stärkung der innerstädtischen Quartiere. Die bisherigen Hemmnisse zur Errichtung von BIDs werden abgebaut. Potentielle Initiatoren erhalten ein zielgenaues und unbürokratisches Instrument, um weitere BIDs zu etablieren.“